Bundesgericht

Bürgerforum Freienbach zieht vor Bundesgericht

Oliver Borner
Oliver Borner

March-Höfe,

Das Bürgerforum ersucht das Bundesgericht wegen der Umdefinierung der Gewerbezonen-Nutzung im Fall der Senevita AG.

Baugespann Pfäffikon
Das Baugespann beim Ufenau-Park in Pfäffikon SZ. - zVg

Zur Bundesgerichtsbeschwerde der Senevita AG, die sich gegen die Aufhebung der Baubewilligung durch das Schwyzer Verwaltungsgericht richtet, thematisiert das Bürgerforum Freienbach erneut den Nutzungsänderungsbeschluss des Gemeinderates Freienbach zur Gewerbezone vom 27. April 2017. Er hatte diesen Beschluss als «behördenintern», d.h. als geheim erklärt und am gleichen Tag beschlossen wie die umstrittene Leistungsvereinbarung mit der Senevita AG.

Der Gemeinderat hatte entschieden, in reinen Gewerbezonen zukünftig auch «wohnenähnliches Gewerbe» / «gewerbeähnliches Wohnen» zu bewilligen. Damit war aber nicht etwa das ‹älteste Gewerbe der Welt› gemeint, sondern das Wohnen älterer Menschen in Kleinwohnungen, die bei Bedarf Dienste aus dem Angebot privater Anbieter beziehen könnten.

Interner Beschluss sorgt für rote Köpfe

«Mit diesem «behördeninternen» Beschluss umging der Gemeinderat eine Volksabstimmung über das Baureglement, denn ein solches Umdefinieren der Gewerbezonen-Nutzung hätte niemals die Zustimmung der Stimmbürger gefunden», schreibt das Bürgerforum in einer Mitteilung. Reine Gewerbezonen mit günstigeren Bodenpreisen seien raumplanerisch und wirtschaftlich sinnvoll und nötig.

Baugespann Pfäffikon
Das Baugespann steht direkt an der Bahnlinie in Pfäffikon SZ. - zVg

Das Verwaltungsgericht gab dem Bürgerforum zwar recht, dass die Senevita-Baubewilligung für das Gewerbeareal Ufenau-Park in Pfäffikon wegen Zonenwidrigkeit aufzuheben sei. Den fragwürdigen Geheimbeschluss, der das ganze gescheiterte Verfahren überhaupt ‹ermöglicht› hatte, liess es hingegen gelten.

«Somit könnten aber jederzeit neue Baugesuche mit zonenwidrigen Projekten à la Senevita Ufenau-Park eingebracht und vom Gemeinderat gutgeheissen werden», befürchtet das Bürgerforum. Ohne eine höchstrichterliche Korrektur dieses Geheimbeschlusses wäre ein neues System für Willkür und Wildwuchs im Bauwesen installiert, das jeweils nur noch auf dem mühsamen und kostspieligen Beschwerdeweg gestoppt werden könnte.

Es sei daher zu hoffen, dass die Richter in Lausanne die verdeckte Unterwanderung von Recht und Gesetz unterbinden, heisst es.

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