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Wangen hat Teilrevision «Nuolen See» zur Vorprüfung verabschiedet

Gemeinde Wangen SZ
Gemeinde Wangen SZ

March-Höfe,

Wie die Gemeinde Wangen mitteilt, wurde die Teilrevision der Nutzungsplanung «Nuolen See» zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet.

Das Gemeindehaus in Wangen (SZ).
Das Gemeindehaus in Wangen (SZ). - Nau.ch / jpix.ch

Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung «Nuolen See» beabsichtigt die Gemeinde Wangen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklungsvorstellungen im Raum Nuolen gemäss Teilrichtplanung «Realisierung Zukunft Nuolen See» sowie dem Studienauftrag «Entwicklung Nuolen See» zu schaffen.

Vom 14. Dezember 2021 bis 18. März 2022 führte der Gemeinderat Wangen ein öffentliches Informations- und Mitwirkungsverfahren durch.

Im Rahmen dieses Verfahrens konnte jede Person Einwendungen und Vorschläge zur Teilnutzungsplanung «Nuolen See» einreichen.

Es wurden von der Gemeinde verschiedene Möglichkeiten zum Mitwirken angeboten.

Insgesamt 200 Anträge eingegangen

Während dieses Informations- und Mitwirkungsverfahrens wurden beim Gemeinderat Wangen 15 Eingaben von Privatpersonen sowie zehn Eingaben von Organisationen eingereicht.

Insgesamt sind über 200 Anträge eingegangen. Diese betrafen Anträge, Hinweise und Bemerkungen sowie Fragen zur Teilnutzungsplanung.

Der Gemeinderat Wangen war erfreut über die grosse Beteiligung bei der Mitwirkung.

Behandlung der Einwendungen hat weitergehende Abklärungen erfordert

Die Behandlung der Einwendungen durch die Gemeinde hat zum Teil weitergehende Abklärungen erfordert, die teilweise in der Zuständigkeit des Kantons lagen.

Daher haben die Behandlung und Beantwortung der Eingaben länger gedauert als ursprünglich vorgesehen.

Alle namentlich bekannten Personen und Organisationen, die sich an der Mitwirkung beteiligt haben, werden einen personalisierten Mitwirkungsbericht zugestellt erhalten.

Änderungen aufgrund des Informations- und Mitwirkungsverfahrens

Auf der grossen Halbinsel wird anstatt einer Landwirtschaftszone neu eine Freihaltezone Nuolen See ausgeschieden.

Der Gewässerraum wird durchgehend auf das gesetzliche Minimum von 15 Metern festgelegt.

Der Wald wird im Gebiet Seewald grundeigentümerverbindlich festgelegt.

Die Uferlinie bei der Bootshalle Seewald wird angepasst, sodass die heutige Bootshalle nicht als Gewässer gilt.

Instrument der Infrastrukturverträge erhält eigenen Artikel

In der Hunzikerbucht wird auf Bootsanlegestellen verzichtet.

Im Gebiet Nuolen See werden für Bauten weitergehende Gestaltungsanforderungen definiert (Gestaltung Fassaden und Begrünung).

Der Yachthafen Kiebitz wird aus der Teilnutzungsplanung «Nuolen See» ausgeklammert, für eine Anpassung gilt die Gestaltungsplanpflicht.

Das Instrument der Infrastrukturverträge erhält zum besseren Verständnis einen eigenen Artikel im Baureglement.

Stellen des Kantons werden die Unterlagen prüfen

Der Gemeinderat Wangen hat die Teilrevision der Nutzungsplanung «Nuolen See» zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet.

Die zuständigen Stellen des Kantons werden die Unterlagen prüfen und der Gemeinde einen Vorprüfungsbericht zukommen lassen.

Es ist möglich, dass aufgrund der Vorprüfung weitere Änderungen und Anpassungen erforderlich werden. Die bereinigten Unterlagen werden öffentlich aufgelegt.

Jedermann kann während der Auflagefrist dannzumal beim Gemeinderat gegen den Entwurf schriftlich Einsprache erheben.

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