Brunnen SZ: Gericht gibt Bau für Teil von neuer Axenstrasse frei
Eine Beschwerde von Umweltverbänden gegen die neue Axenstrasse hat für einen Teil des Projektes keine aufschiebende Wirkung zur Folge. Diesen Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht gefällt. Vorerst nicht beginnen kann dagegen der Bau des Sisikoner Tunnels.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hatte Ende April unter Auflagen die Bewilligung erteilt für den Bau der neuen Axenstrasse auf der A4 zwischen Brunnen SZ und Flüelen UR. Dagegen zogen Umweltverbände vor Gericht, die Bauherren beantragten, die Beschwerde solle keine aufschiebende Wirkung zur Folge haben.
So solle die Galerie beim steinschlaggefährdeten Gumpisch inklusive Hilfsbrücke und Baustromversorgung, die geplanten Ersatzbiotope in Ingenbohl und der Sisikoner Tunnel trotz Beschwerde in Angriff genommen werden dürfen. Für die ersten beiden Teile hat das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung entzogen, wie die Kantone Schwyz und Uri am Freitag mitteilten. Beim Tunnel dagegen bestehe keine zeitliche Dringlichkeit.
Der Entscheid über den teilweisen Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.