Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Schwyz
Wie der Kanton Schwyz meldet, kann der Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Förderung der Ausbildung in die Vernehmlassung geschickt werden.
Im Kanton Schwyz sollen die bundesrechtlichen Vorgaben über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit einer auf acht Jahren beschränkten Einführungsgesetzgebung umgesetzt werden.
Dadurch können sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Ausbildungsoffensive in einem Gesetz mit zugehöriger Vollzugsverordnung geregelt werden.
Das Departement des Innern eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren für diese Einführungsgesetzgebung.
Nach Annahme der «Pflegeinitiative» durch das Stimmvolk am 28. November 2021 hat das Bundesparlament am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (FGA) verabschiedet.
Kanton übernimmt Beiträge während acht Jahren
Mit diesem Bundesgesetz wird die erste Etappe der Pflegeinitiative – die «Ausbildungsoffensive» – umgesetzt.
Dabei werden den Kantonen mehrere Aufgaben zugewiesen, wie zum Beispiel Etablierung einer Ausbildungsverpflichtung für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Tertiärstufe an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) für Spitäler, Pflegeheime und Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen. Die Ausrichtung von Beiträgen an den Kosten der praktischen Ausbildung im Bereich der Pflege, zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen, sowie Ausrichtung von Beiträgen an HF für Pflege zur Förderung einer bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege HF.
Ausrichtung von Beiträgen an Absolvierende der Ausbildung in Pflege HF / FH zur Förderung des Zugangs zu diesen Ausbildungen.
Der Kanton übernimmt während acht Jahren die Beiträge, wobei der Bund maximal die Hälfte der kantonalen Beiträge mit Bundesbeiträgen rückerstattet.
Kosten liegen bei 17,9 Millionen Franken
Das Bundesgesetz sieht eine Unterstützung durch den Bund an die Kantone von höchstens 469 Millionen Franken für die Dauer von acht Jahren vor.
Gemäss Schätzungen belaufen sich die Kosten für den Kanton Schwyz auf rund 17,9 Millionen Franken über acht Jahre hinweg.
Aufgrund der gemäss Bevölkerungsanteil angenommenen Schätzungen kann der Kanton Schwyz theoretisch von Rückerstattungen des Bundes in Höhe ungefähr der Hälfte des Betrages ausgehen.
Da der Bund die Kriterien und die Modalitäten im Zusammenhang mit den Bundesbeiträgen noch nicht abschliessend festgelegt hat, handelt es sich momentan um Annahmen, die nach Vorliegen der bundesrechtlichen Bestimmungen nochmals überprüft werden müssen.