Gemeinde Düdingen kündigt Grabaufhebungen an

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Sensebezirk,

Wie die Gemeinde Düdingen berichtet, werden auf dem Friedhof Chännelmatte vom 18. bis 22. März 2024 Gräber aufgehoben.

Eine Ortstafel in Düdingen.
Eine Ortstafel in Düdingen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Für die im Jahre 2003 bestatteten Personen läuft die Ruhezeit von 20 Jahren im Jahr 2023 ab.

Gestützt auf Art. 16 und 18 des Bestattungs- und Friedhofreglement müssen diese Grabstätten aufgehoben werden.

Die Aufhebung der betroffenen Gräber wird vor Ostern 2024 stattfinden.

Sofern die Angehörigen ermittelt werden können, werden diese über die Aufhebung schriftlich informiert.

Friedhofpersonal kümmert sich um nicht geräumte Gräber

Sollten die Angehörigen für das Grabmal Verwendung finden, ist die Räumung bis Freitag, 15. März 2024, selbst zu veranlassen.

Nach diesem Datum wird das Grabmal durch das Friedhofpersonal geräumt. Dies wird in der Zeit vom 18. bis 22. März 2024 geschehen.

Urne kann nach Hause genommen werden

Nach Ablauf der Ruhezeit können die Angehörigen die Urne nach Hause nehmen.

Ist dies der Wunsch, werden die Angehörigen gebeten um eine Mitteilung bis Freitag, 15. März 2024, gebeten.

Ohne anderweitige Rückmeldung wird die Asche vor Ostern beim Gemeinschaftsgrab beigesetzt und die Urnengefässe fachgerecht entsorgt.

Für Fragen zur Aufhebung der Gräber steht Andreas Siegenthaler telefonisch gerne zur Verfügung.

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