Kanton St. Gallen: Betrüger erbeuteten 2022 eine Million Franken
Im Jahr 2022 haben Telefonbetrüger im Kantons St. Gallen insgesamt eine Million Franken ergaunert. Deswegen warnt die Kantonspolizei nun mit einem Brief.
Das Wichtigste in Kürze
- 2022 erbeuten Betrüger eine Million und 2023 bereits 440'000 Franken im Kanton St. Gallen.
- Vor allem ältere Personen werden immer wieder Opfer der Telefonbetrüger.
- Aus diesem Grund warnt die Kantonspolizei St. Gallen diese Gruppe nun durch einen Brief.
Im Kanton St. Gallen reissen die Meldungen von telefonischen Betrugsversuchen nicht ab. Im vergangenen Jahr wurde rund eine Million und im laufenden Jahr bereits 440'000 Franken ergaunert.
Betrüger wählen mit Vorliebe potenzielle Opfer aus, die 60 Jahre alt oder älter sind. Diese versuchen sie telefonisch, um ihr Vermögen zu betrügen.
Dabei geben sie sich oft als vermeintliche Polizisten, Mitarbeitende von Staatsanwaltschaft und Strafverfolgungsbehörden oder der Kriminalpolizei aus.
Haushalte im Kanton St. Gallen, in denen Bewohner leben, welche 60 Jahre alt oder älter sind, werden aktuell mit einem Brief über die zunehmenden Schockanrufe informiert. Die Kantonspolizei St. Gallen warnt vor möglichen Betrug-Szenarien.
Mit fiktiven Geschichten versuchten die Betrüger an Geld zu gelangen
Dazu gehört beispielsweise die Geschichte, dass eine nahestehende Person einen Unfall hatte, im Gefängnis sitze und nur gegen Kaution freikomme.
Auch die Lüge, man habe bei Einbrechern die Adresse des Opfers gefunden und man soll der Polizei zum eigenen Schutz Wertgegenstände oder Bargeld übergeben, taucht immer wieder auf.
Oftmals weisen die Betrügerinnen und Betrüger ihre potenziellen Opfer auch an, ihre Wertgegenstände einem Kurier mitzugeben, welcher diese abholt.
Die Täterschaft verlangt zudem, dass man mit niemandem über die Forderungen spricht und ohne Unterbruch am Telefon bleibt. Sie befiehlt, wie man bei Nachfragen, wie zum Beispiel der eines Bankangestellten, zu reagieren habe.
Niemals sollten Bargeld oder Wertsachen an vereinbarten Orten deponiert werden
Die Polizei oder andere offizielle Behörden werden niemals Geld oder Wertgegenstände von verlangen. Habseligkeiten sind unter keinen Umständen an unbekannte Personen auszuhändigen.
Geld oder Wertgegenstände sollten niemals an vorgängig vereinbarten Orten deponiert werden. Ein Telefonat ist sofort zu beenden, wenn etwas komisch erscheint.
Bei Unsicherheit gilt es, sich jederzeit via Notrufnummer 117 bei der Polizei abzusichern. Dabei sollten sich Betroffene niemals weiterverbinden lasse. Sie sollten selbst eine neue Telefonverbindung zur Polizei herstellen.
Die Kantonspolizei St. Gallen bittet, auch älteren Verwandten und Bekannten bezüglich dieser Betrugsversuche zu informieren.