Vorarlberg hebt Stallpflicht für Geflügel am Bodensee auf
Mit den höheren Temperaturen haben die Funde toter Wildvögel deutlich abgenommen. Biosicherheitsmassnahmen sollten weiter eingehalten werden.
Die seit 5. Mai geltende Stallpflicht für Geflügel in den Vorarlberger Bodenseegemeinden Hard, Fussach, Höchst und Gaissau ist ab Mittwoch, 21. Juni 2023, aufgehoben.
Das teilte die Abteilung Veterinärangelegenheiten der Vorarlberger Landesregierung am Dienstag, 20. Juni 2023, mit.
Stallpflicht sollte das Hausgeflügel schützen
Die Stallpflicht war zum Schutz des Hausgeflügels erlassen worden, nachdem bei einem Massensterben von Möwen in der Fussacher Bucht das Vogelgrippevirus festgestellt worden war.
Anfang Mai waren innerhalb einer Woche über 100 Kadaver von Wildvögeln gefunden worden. Neben Möwen erkrankten auch Flussseeschwalben und ein Haubentaucher.
Während der sechswöchigen Sperre wurden vom Naturschutzverein Rheindelta rund 500 Kadaver von Wildvögeln eingesammelt.
Mit den höheren Temperaturen haben die Funde von toten Wildvögeln nun deutlich abgenommen, wie es in der Pressemitteilung heisst. Die Stallpflicht könne daher aufgehoben werden.
Biosicherheitsmassnahmen sollten weiter eingehalten werden
Landesveterinär Norbert Greber wies aber ausdrücklich darauf hin, dass das Virus der Vogelgrippe nach wie vor endemisch am Bodensee vorkommt und dringend empfohlen wird, die Biosicherheitsmassnahmen der Geflügelpestverordnung einzuhalten.
Dazu gehört ein Fütterungsverbot im Freien. Vor Betreten des Stalles müssen die Schuhe zu gewechselt oder desinfiziert werden.