Au SG führt E-Voting ein
Wie die Gemeinde Au SG informiert, wird unter Vorbehalt einer Bewilligung durch den Bund das E-Voting eingeführt.
Der Bundesrat wird die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen. Die entsprechende Beschlussfassung wird im zweiten Quartal 2022 erwartet.
Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen bereits die Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe. Der Kanton St. Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 einzuführen.
Die Einführung eines elektronischen Stimmkanals wird als zweckmässige Erweiterung und Erleichterung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürgern zu Wahlen und Abstimmungen erachtet.
Die Politische Gemeinde Au führt, unter Vorbehalt einer Bewilligung durch den Bund, die elektronische Stimmabgabe damit ein. Die elektronische Stimmabgabe würde dann bei sämtlichen Wahlen und Abstimmungen, die an der Urne stattfinden, eingesetzt.