Heimberg

Heimberg: Kanton bestätigt Vorgehen der Gemeinde

Wie die Gemeinde Heimberg scheibt, hat sie nach Kritik aus der Bevölkerung das Verfahren der Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen kantonal prüfen lassen.

Kreisel Gurnigelstrasse/Blüemlisalpstrasse mit blauem Kristall in Heimberg.
Kreisel Gurnigelstrasse/Blüemlisalpstrasse mit blauem Kristall in Heimberg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

In der Gemeinde Heimberg läuft seit rund vier Jahren das Projekt «Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA)». In fünf Teilgebieten wurde die ZpA bereits ausgeführt.

Da jüngst vermehrt Kritik von Bürgern gegenüber dem von der Gemeinde gewählten Verfahren geäussert wurde, liess der Gemeinderat dieses beim Kanton, dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) überprüfen.

Die Stellungnahme des AWA von Ende November 2023 zeigt, dass das gewählte Vorgehen der Gemeinde korrekt ist und den geltenden Vorgaben entspricht.

Gemeindepraxis entspricht den Erläuterungen

Es wurde ebenfalls bestätigt, dass die Gemeinde den möglichen Spielraum bei den Sanierungsfristen richtig interpretiert.

So entspricht die Gemeindepraxis den Erläuterungen des Kantons.

Der Gemeinderat bestätigte nun sein bisheriges Vorgehen für die Umsetzung der Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen in der Gemeinde Heimberg.

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Kommentare

User #3665 (nicht angemeldet)

Zur Kritik von Bürgern der Gemeinde Heimberg zur ZpA. Die Bürger sind nicht gegen die Sanierung von Schmutz- und Mischwassereinrichtungen. Richtig ist, dass die Bürger sich gegen die Fristen der Sanierungen der Schlammsammler zur Wehr setzen, da bei allen Liegenschaften in der Gemeinde Heimberg die Schlammsammler neu dimensioniert werden. Die Antworten des AWA an den Gemeinderat lauten folgendermassen: - Die hier festgelegten Sanierungsfristen sollten für die Gemeinde Heimberg unbedingt als Richtwert herangezogen werden. - Beim Fehlen eines Schlammsammlers gilt die Frist Z3 (spätestens beim Umbau der Liegenschaft ). - Bei zu klein dimensionierten Schlammsammlern kann man zur Erkenntnis gelangen, dass die Anlage bis zum Umbau der Liegenschaft bzw. Abbruch / Neubau der Liegenschaft so belassen werden könnte. Die Gemeinde setzt zur Durchführung dieser Sanierung ihr hoheitliches Recht mit einer Verfügung durch. Es erstaunt nicht, dass keine weiteren Gemeinden im Kanton solche Sanierungen von Versickerungen von Regenwasser von Dachflächen durchführt. Die Kosten der Sanierungen in der Gemeinde Heimberg belaufen sich für die Liegenschaftsbesitzer auf mehrere dutzend Millionen Franken. Hochgerechnet für den Kanton wären das Milliarden von Franken. Es dürfte allen klar sein, dass diese Kosten den Mietern auferlegt werden.

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