Feuer

Greifensee ordnet allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot an

Gemeinde Greifensee
Gemeinde Greifensee

Greifensee,

Wie die Gemeinde Greifensee bekannt gibt, wird aufgrund der anhaltenden Trockenheit ab 25. Juli 2022 bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot verfügt.

Das Schloss Greifensee.
Das Schloss Greifensee. - Nau.ch / Manuel Walser

Der Kanton Zürich hat per 21. Juli 2022 für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe angeordnet. Auf dem Gemeindegebiet Greifensee sowie in der Umgebung hat es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet.

Die Wiesen, Felder, Böschungen und Waldgebiete sind deshalb sehr trocken. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrandes ist erheblich, bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen.

In den kommenden Tagen ist weiterhin nicht mit ausreichend Niederschlag zu rechnen und die Temperaturen bleiben auf sehr hohem Niveau. Die Brandgefahr wird sich deshalb weiter verschärfen.

Längere andauernde Regenfälle sind notwendig

Für eine Entspannung der Lage sind erhebliche Regenmengen und zwar über eine längere Zeitspanne notwendig. Heftige, kurze Regenschauer (Gewitter) vermögen nicht in den trockenen Boden einzudringen, sondern fliessen zu rasch oberflächlich ab.

Aufgrund dieser Tatsachen hat die Vizepräsidentin deshalb am Montag, 25. Juli 2022, mit Wirkung ab 12 Uhr ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot verfügt.

Verbot gilt bis auf Widerruf

Verboten ist ab sofort das Entfachen von offenem Feuer im Freien, das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist erlaubt.

Verboten ist das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern, das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Für eine Aufhebung sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen, notwendig.

Rekurs kann eingereicht werden

Gegen diese Allgemeinverfügung kann von der Veröffentlichung an, gerechnet beim Statthalter des Bezirks Uster, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist soweit möglich beizulegen.

Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird aufgrund der Gefahrenlage die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Verfügung liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus Greifensee (Abteilung Präsidiales) auf und kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

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