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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Wila

Nau.ch Lokal
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Region Wald,

Wie die Gemeinde Wila mitteilt, ist für den zurücktretenden Sylvain Schärli eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 durchzuführen.

Die Ortsübersicht bei Rosenberg in der Gemeinde Wila im Tösstal.
Die Ortsübersicht bei Rosenberg in der Gemeinde Wila im Tösstal. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der dazugehörigen Verordnung sowie Artikel sieben der Gemeindeordnung, wonach das Verfahren der stillen Wahl zur Anwendung kommt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 20. Dezember 2023 beim Gemeinderat Wila einzureichen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei Wila erhältlich.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Primarschulgemeinde Wila hat.

Die vorgeschlagene Person muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Vorgaben für Wahlvorschläge

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Wila unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Vorschläge können innert der Frist geändert oder zurückgezogen werden

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröf­fentlicht.

Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als ge­wählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Paragraf 54a GPR er­füllt sind.

Rekurs gegen die Anordnung

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung am 10. November 2023 an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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