Kanton Zug: Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörper

Zuger Polizei
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Region Zug,

In den Tagen vor und nach dem 1. August kommt es immer wieder zu Unfällen mit Feuerwerkskörper.

Zuger Polizei. - Zuger Polizei

Am kommenden Samstag, 1. August, wird der Nationalfeiertag in der Schweiz gefeiert. An diesem Tag werden unzählige Raketen und Vulkane in die Luft gelassen.

Da das Zünden von Feuerwerk nicht ungefährlich ist, empfiehlt die Zuger Polizei sich an die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk zu halten.

Sicherheitshinweise im Umgang mit Feuerwerk

Beim Abfeuern

- Feuerwerk auf stabilem Untergrund platzieren

- Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Menschen, Tieren und Gebäuden einhalten

- Feuerwerk nie in einer Menschenmenge zünden – das ist verboten

- Raketen nie in den Boden stecken: gut verankerte Abschussstäbe oder Rohre verwenden

Nach dem Abfeuern

- Abgebranntes Feuerwerk abkühlen lassen

- Vor dem Entsorgen mit Wasser übergiessen

- Bei Blindgängern 10 Minuten warten – und sich erst dann nähern

- Blindgänger nicht erneut anzünden

Allgemein

- Türen, Fenster und Dachluken schliessen sowie Sonnenstoren einrollen

- Rauchen Sie nie in der Nähe von Feuerwerkmaterial

- Altersvorgaben von Feuerwerk beachten - und es nicht von kleinen Kindern abbrennen lassen

Denken Sie zu guter Letzt daran, dass Tiere erschrecken können. Die Zuger Polizei wünscht allen einen schönen und unfallfreien 1. August.

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