Kanton Zug: Vier Frauen arbeiten illegal als Reinigungskraft

Zuger Polizei
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Region Zug,

Am Dienstagabend, 27. August, fand im Kanton Zug eine Kontrolle gegen Schwarzarbeit statt. Vier Frauen arbeiteten ohne Bewilligung und wurden festgenommen.

Reinigungskraft bei der Arbeit
Reinigungskraft bei der Arbeit - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zug fand am 27. August eine gezielte Kontrolle gegen Schwarzarbeit statt.
  • Dabei wurden vier Frauen kontrolliert, die illegal als Reinigungskraft tätig waren.
  • Die Frauen aus der Schweiz weggewiesen und mit einemEinreiseverbot belegt.

Bei einer gezielten Kontrolle gegen Schwarzarbeit am Dienstagabend, 27. August 2024, stellten Einsatzkräfte der Zuger Polizei in einer Liegenschaft an der Baarerstrasse in der Stadt Zug fünf Frauen bei Reinigungsarbeiten fest.

Aufgrund des Verdachts der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung wurden diese Personen kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass sich vier der anwesenden Frauen illegal in der Schweiz aufhielten und ohne Arbeitsbewilligung als Reinigungskraft tätig waren.

Bei der fünften Frau handelt es sich um die Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens. Sämtliche Frauen besitzen die serbische Staatsbürgerschaft und sind im Alter zwischen 34 und 57 Jahren. Alle fünf Personen wurden festgenommen.

Die Frauen wurden zu einer Geldstrafe verurteilt

Die vier Reinigungsangestellten wurden vom Schnellrichter der Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.

Durch das Amt für Migration wurden die Frauen aus der Schweiz weggewiesen und ausgeschafft. Weiter wurde ihnen ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und die Schengener Staaten auferlegt.

Die Geschäftsführerin wurde verzeigt

Die Geschäftsführerin hingegen wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht.

Sie steht im Verdacht, zwischen Juli 2023 und August 2024 insgesamt neun serbische Staatsangehörigen die rechtswidrige Ein- und Ausreise sowie den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht und diese Personen in ihrem Unternehmen ohne entsprechende Arbeitsbewilligung beschäftigt zu haben.

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Kommentare

User #6507 (nicht angemeldet)

Passt eigentlich zu diesem Kanton..........

User #2257 (nicht angemeldet)

Interessant wäre auch wo diese serbische Frauen dann ausserhalb der Arbeitszeit gewohnt haben, angemeldet waren bei der AHV und ob Einkommenssteuer bezahlt wurde. Aber wird sicher nun alles abgeklärt.

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