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Zug ZG: 36 Monate Freiheitsstrafe nach Raubüberfall für zwei Täter

Zuger Polizei
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Region Zug,

Nachdem ein Mann im Januar 2023 in seinem Haus überfallen wurde, konnten alle drei Täter festgenommen werden. Zwei Täter wurden bereits verurteilt.

Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Januar 2023 ist ein Mann in seinem Haus überfallen worden.
  • Sämtliche an der Tat beteiligten Männer konnten festgenommen werden.
  • Zwei der drei Täter wurden bereits zu einer 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

In der Nacht auf Samstag, den 21. Januar 2023, wurde ein damals 63-jähriger Mann in seinem Haus am Chamer Fussweg überfallen. Dabei wurde das Opfer verletzt und musste ins Spital eingeliefert werden.

Nach Auswertung der gesicherten Tatortspuren und umfangreichen Ermittlungen gelangten drei Tatverdächtige in den Fokus der Ermittler.

Zwei von ihnen, zwei Rumänen im Alter von 26 und 41 Jahren, konnten daraufhin Ende Mai 2023 in Italien festgenommen werden und wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug nach Zug ausgeliefert.

Die drei Männer haben die Tat gestanden

Der dritte Beschuldigte, ein 32-jähriger Rumäne, wurde Mitte Dezember 2023 in Luxemburg festgenommen. In der Zwischenzeit wurde auch er auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Zug ausgeliefert.

Zuger Polizei
Die Zuger Polizei. (Symbolbild) - Zuger Polizei

Alle drei Männer haben ihre Beteiligung am Raubüberfall vom 21. Januar 2023 am Chamer Fussweg gestanden. Zudem sind sie in unterschiedlicher Zusammensetzung für mehrere weitere Einbruchdiebstähle in verschiedenen Kantonen verantwortlich.

Ein Beschuldigter befindet sich in U-Haft

Wegen des gewerbsmässigen Diebstahls, des Raubes, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs wurden die beiden 26- und 41-jährigen Beschuldigten durch das Strafgericht im abgekürzten Verfahren rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, resp. 30 Monaten verurteilt.

Beide Männer wurden zudem für fünf Jahre aus der Schweiz verwiesen. Das Strafverfahren gegen den 32-jährigen Beschuldigten ist noch nicht abgeschlossen. Er befindet sich aktuell in Untersuchungshaft.

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Kommentare

User #4970 (nicht angemeldet)

Mindesten einen gleichwertigen Spitalaufenthalt wie das Opfer es erlitten hat, hätte es schon geben sollen. Der Aufenthalt wäre auch in einem Gefängnisspital möglich gewesen.

User #933 (nicht angemeldet)

Samthandschuhe pur! Mit lächerlichen Strafen ziehen wir noch mehr solche Ganoven an! Schrecklich wie sich die Schweiz entwickelt.

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