20 Windeignungsgebiete und 15 weitere Gebiete als Reserve: Die Grünen begrüssen, dass Martin Neukom die Nutzung der Windenergie im Kanton Zürich voranbringt.
Martin Neukom Zürich Windenergie
Regierungsrat Martin Neukom betrachtet eine Karte mit Eignungsgebieten für Windenergie anlässlich einer Medienkonferenz zu Eignungsgebieten für Wind- und Wasserkraft im Kanton Zürich. - keystone

Der Regierungsrat Martin Neukom will über 20 Windeignungsgebiete sowie 15 weitere als Reserve schaffen. Die Windgebiete sollen vor allem im Norden des Kantons zu liegen kommen: im Weinland und im Bezirk Winterthur. Hinzu kommen vereinzelte Windgebiete im Oberland und im Knonauer Amt.

Die Grünen begrüssen den Fortschritt im Windplanungsprozess, den sie mit der Motion «Interessengebiete für Windenergieanlagen festlegen» angestossen haben. Die 20 Eignungsgebiete seien ein guter Anfang: Die 60 – 70 Windanlagen, die dadurch möglich werden, können insbesondere im Winter erneuerbaren und klimafreundlichen Strom für 70’000 Wärmepumpen liefern, also rund 530 Gigawattstunden im Jahr.

Gebiete sind regional noch besser zu verteilen

Dass das Bachtel-Gebiet ausgeschlossen worden ist, erachten die Grünen für richtig: In der Schutzzone um den Bachtel überwiegen die Natur- und Landschaftswerte den potenziellen Windertrag klar.

Eignungsgebiete Windkraft Zürich
Über 20 neue Eignungsgebiete wurden im Kanton Zürich definiert. - keystone

Anders beurteilen die Grünen den Umstand, dass das Gebiet Pfannenstiel wegen der Zivilluftfahrt in die Reserve zurückgestellt worden ist: Einerseits fordert die Partei, dass die Windeignungsgebiete im Kanton regional noch besser verteilt werden. Andererseits dürfe das grosse Windpotenzial im Pfannenstiel-Gebiet nicht wegen der Zivilluftfahrt brachliegen. Der Konflikt mit der Aviatik müsse durch technische Anpassungen auf Seite des Flugbetriebs gelöst werden.

Breite Interessensabwägung

Für die Grünen ist klar: «Es muss für jedes einzelnes Eignungsgebiet eine ausgewogene Interessenabwägung stattfinden.» Deshalb werden die Grünen in der bevorstehenden Vernehmlassung mit lokalen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern genau prüfen, ob Aspekte des Natur-, Vogel- und Landschaftsschutzes betroffen sind und ob sich dies durch die Gewinnung von Windstrom aufwiegen lässt. Das Gleiche gelte für die Siedlungsverträglichkeit.

Angesichts der Dringlichkeit des Klimaschutzes befürworten die Grünen die Verkürzung des Windplanverfahrens auf sechs Jahre. Wichtig ist, dass die Mitspracherechte von Gemeinden und Bevölkerung im Rahmen des neuen kantonalen Plangenehmigungsverfahren ausreichend gewährleistet sind.

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