Klimaschutz vs. Eigentumsrechte: Kontroverse im Kantonsrat
Die kantonsrätliche Kommission für Planung und Bau (KPB) hat die neuen Vorschriften für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung beraten.
Die bürgerlichen Parteien schwächten die Möglichkeiten der Gemeinden in diesem Bereich in einzelnen Punkten ab – zum Ärger von Grünen, GLP und SP.
Die KPB hat die Revision des Planungs- und Baugesetzes einstimmig verabschiedet, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte. Eine Mehrheit der KPB will jedoch die planerischen und baulichen Massnahmen abschwächen, mit denen die Gemeinden auf den Klimawandel reagieren können.
Bäume im Fokus der Debatte
Umstritten waren vor allem die Regelungen zum Erhalt von Bäumen und zur Neupflanzung. Eine Kommissionsmehrheit will aus Rücksicht auf Grundeigentümer und Verwaltungen bei den bisherigen Vorschriften bleiben.
Die Gemeinden sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, in einzelnen Gebieten den Erhalt und Ersatz von Bäumen ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter vorzuschreiben. SP, GLP und Grüne waren dafür, den Gemeinden diese Möglichkeit unabhängig vom Stammumfang einzuräumen.
Versiegelung des Bodens als Streitpunkt
Auch bei der so genannten Unterbauungsziffer, die Flächen für den Wurzelraum von Bäumen sichern sollte, unterlagen SP, GLP und Grüne.
Stattdessen soll lediglich eine allgemeine Bestimmung eingeführt werden, die auf eine möglichst geringe Versiegelung des Bodens abzielt.
Grüne und GLP kritisierten am Donnerstag in separaten Mitteilungen die Abschwächung der Vorschriften. Als nächstes wird sich der Kantonsrat mit der Vorlage befassen. Im Falle eines Referendums hätten die Stimmberechtigten das letzte Wort.