Universität Zürich führt auf 1. September Maskenpflicht ein
Ab dem 1. September gilt in der Universität Zürich eine Maskenpflicht. Diese gilt für alle frei zugänglichen Innenräume.
Die Universität Zürich führt auf den 1. September eine Maskenpflicht ein. Sie gilt für alle frei zugänglichen Innenräume. Der neue Rektor Michael Schaepman informierte die Mitarbeitenden darüber am Donnerstag in einer internen E-Mail.
Die Maskenpflicht gelte in allen öffentlichen Innenräumen, also etwa in Korridoren, Lichthöfen, Toilettenanlagen und Gastrobereichen, schrieb Schaepman in der Info-Mail. Auch auf dem Weg von A nach B müsse ab September eine Maske getragen werden.
Die Maske darf erst abgenommen werden, wenn ein Platz etwa im Büro, in einem Hörsaal oder in der Mensa eingenommen wurde. Natürlich dürfe die Maske aber auch ständig getragen werden. In den Aussenbereichen der Uni gilt die Maskenpflicht nicht, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Die Zahl der Corona-Ansteckungen im Kanton Zürich ist in den vergangenen Tagen deutlich gestiegen. Am Donnerstag vermeldete die Gesundheitsdirektion 76 neue registrierte Fälle innerhalb eines Tages. Am Tag zuvor waren es 69 neue Fälle.