Karin Keller-Sutter

JUSO-Initiative: Keller-Sutter-Argument gegen Erbschaftssteuer hinkt

Dominik Neuhaus
Dominik Neuhaus

Bern,

Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter kritisiert die Erbschaftssteuer-Initiative der JUSO scharf. Doch ihre Argumentationsgrundlage ist unvollständig.

Karin Keller-Sutter
Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter ignoriert in ihrer Argumentation gegen eine Erbschaftssteuer wichtige Aspekte. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter kämpft vehement gegen eine Erbschaftssteuer.
  • Die Finanzministerin befürchtet, Einnahmeverluste durch die JUSO-Initiative.
  • Ihre Argumentationsgrundlage ist jedoch unvollständig.

Eine 50-prozentige Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen über 50 Millionen Franken zur Finanzierung von Klimaschutzmassnahmen. Dies fordert die «Initiative für eine Zukunft» der JUSO. Sie sorgt bereits für mächtig Wirbel, obwohl ein Abstimmungstermin noch nicht feststeht.

Vor allem Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter wehrt sich vehement gegen die Vorlage. Wie die «Tamedia»-Zeitungen berichten, ist ihr Hauptargument aber nicht stichhaltig.

Die Finanzministerin warnt davor, dass Superreiche die Schweiz verlassen und im Land gar keine Steuern mehr zahlen würden. Der Staat hätte damit laut ihrer Befürchtung nicht mehr, sondern weniger Einnahmen.

Grundlage für die Argumentation Keller-Sutters ist ein Gutachten des Ökonomen Marius Brülhart von der Universität Lausanne. Dieser prognostiziert im besten Fall Mehreinnahmen von 300 Millionen Franken pro Jahr. Dem gegenüber stellt er Mindereinnahmen von 700 Millionen Franken in Aussicht – im schlechtesten Fall.

JUSO-Initiative will weltweites Vermögen der Superreichen besteuern

Doch das Gutachten hat einen grossen Vorbehalt, welchen Karin Keller-Sutter offenbar nicht beachtet hat. Marius Brülhart erklärt, dass er nur die Vermögen berücksichtigt habe, die die Superreichen in der Schweiz ausgewiesen hätten.

Die JUSO-Initiative fordert rechtlich aber, dass das weltweite Vermögen der Multimillionäre besteuert werden soll. Zwei Steuerrechtsprofessoren bestätigen dies gegenüber «Tamedia» unabhängig voneinander. Damit lägen die potenziellen Mehreinnahmen deutlich über den von Marius Brülhart aufgeführten 300 Millionen Franken.

Erbschaftssteuer könnte trotz Abwanderung für Mehreinnahmen sorgen

Die Befürchtung Karin Keller-Sutters der wegzugsbedingten Einnahmeverluste entkräftet Marius Brülhart im Gutachten ebenfalls. Dem Staat winken auch dann noch Mehreinnahmen, wenn ein Grossteil der ausländischen Superreichen die Schweiz verlassen würde.

Befürwortest du eine Erbschaftssteuer in der Schweiz?

Das liegt daran, dass sich Superreiche aus dem Ausland in der Schweiz pauschal besteuern lassen können. Sie müssen nur die Ausgaben versteuern, die sie zum Leben in der Schweiz tätigen. Diese Steuerbeträge sind im Vergleich zu denen, die mit einer Erbschaftssteuer erhoben werden können, gering.

Die Vermutung des Ökonomen: Die Dagebliebenen bezahlen so viel Erbschaftssteuer, dass sie die Steuerausfälle der Weggezogenen mehr als kompensieren könnten.

Kommende Woche debattiert der Nationalrat über das Anliegen der JUSO. Für Gesprächsstoff dürfte gesorgt sein.

Kommentare

User #3405 (nicht angemeldet)

Magdalena, auch ein Teil der viertreichsten Familie der Schweiz. Sie hält 30.3% der Aktien. Mit einem Vermögen von rund 8,3 Milliarden Franken belegt sie zudem den Platz 282 unter den Reichsten der Welt. Um ein solches Vermögen anzuhäufen, müsste ein Angestellter ihrer Firma rund 96.000 Jahre lang arbeiten. Heute müssen Aktionäre, die mehr als 10% der Aktien eines bestimmten Unternehmens besitzen, ihre Dividenden auf eidgenössischer Ebene nur zu 70% und auf kantonaler Ebene teilweise nur zu 50% versteuern. Diese Steuerprivilegien müssen verschwinden. Es kann nicht sein, dass jemand, der arbeitet, sein gesamtes Einkommen versteuern muss, während Kapitaleinkommen ohne Leistung nur teilweise besteuert werden.

User #5780 (nicht angemeldet)

Kapitalgewinne und Arbeit soll gleich versteuert werden. Warum hat Kapital mehr Wert als Arbeit. Transaktionssteuern auf Börsengeschäften müsste auch längst eingeführt werden.

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