Gericht

Ex-Social-Media-Star Bendrit kämpft um Führerausweis

Keystone-SDA
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Zürich,

Der Ex-Social-Media-Star Bendrit Bajra steht heute Montag in Zürich vor Gericht. Er wehrt sich vor Obergericht gegen seine Verurteilung wegen Verkehrsdelikten.

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Bendrit Bajra im Gespräch mit Nau.ch. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Ex-Social-Media-Star Bajra kämpft vor dem Zürcher Obergericht gegen Verkehrsdelikte.
  • Er kassierte vom Bezirksgericht eine bedingte Freiheitsstrafe & eine bedingte Geldstrafe
  • Vor dem Obergericht kämpft Bendrid unter anderem auch um seinen Führerausweis.

Der 28-jährige frühere Komiker will nicht zuletzt um seinen Führerausweis kämpfen. Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte ihn im März 2023 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 130 Franken.

Weil er wegen Raserdelikten verurteilt wurde, würde ihm das Strassenverkehrsamt den Ausweis für mindestens zwei Jahre entziehen. Bajra sagte damals, dass er das Auto täglich brauche.

Vorgeworfen werden ihm zwei gefährliche Aktionen, die beide im April 2016 stattfanden. Beim ersten hatte der schweizerisch-albanische Doppelbürger auf der A1 vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen, allerdings nur mit einer Hand. Mit der zweiten hielt er das Handy, um zu filmen. Der Lenker kletterte derweil auf die Rückbank.

Zweiter gefährlicher Vorfall auf Autobahn

Beim zweiten Vorfall fuhr Bajra hinter einem Kollegen auf der Autobahn her. Dieser stand mehrfach vom Fahrersitz auf, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken. Bajra stellte dabei absichtlich die Fernlichter ein, damit sein Sitznachbar gut filmen konnte und kommentierte die lebensgefährliche Aktion.

An der Verhandlung schob Bajra die Hauptschuld auf seinen Kollegen. Der Richter bezeichnete ihn aber als «Alptraum aller Verkehrsteilnehmer, die sich anständig verhalten». Der 28-Jährige war vor rund zehn Jahren mit Videoclips zu den Unterschieden zwischen Schweizern und Ausländern zum Social-Media-Star geworden.

Kommentare

Curaglia

über die Dauer des FA Entzuges entscheidet das zuständige Strassenverkehrsamt und nicht das Bezirksgericht. Das StVA bezieht sich auf die Dauer des Entzuges lediglich auf das Urteil des Gerichgtsentscheides.

Amediesli

Eine Zwängerei. Ich würde halt jetzt mal die Strafen von bedingt zu unbedingt umwandeln.

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