Boris Becker: Jetzt geht sein Anwalt auf Noch-Gattin Lilly los!
Nach dem Prozess um den inhaftierten Boris Becker spiele sich Noch-Ehefrau Lilly zur Sprecherin der Familie auf. Das sei sie aber nicht, so Beckers Anwalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der inhaftierte Tennisstar Boris Becker hat sich von Noch-Ehefrau Lilly distanziert.
- Diese habe sich als Sprecherin der Familie inszeniert, so der Anwalt Beckers.
Jetzt gehen die Anwälte von Boris Becker (54) auf Noch-Ehefrau Lilly Becker (45) los!
Grund sind deren diversen Interviews und Aussagen direkt nach der Inhaftierung der Tennislegende.
«Lilly Becker erweckt den Eindruck, als sei sie die Sprecherin der Familie. Das ist sie aber nicht», so Beckers Medienanwalt, Christian-Oliver Moser, zur «Gala». Autsch, der hat gesessen!
Der Anwalt doppelt nach: «Ausgerechnet die Person, die seit Jahren mit meinem Mandanten im (...) Scheidungsverfahren steckt und die bis vor Kurzem keinerlei ernsthafte Kontakte zur Becker-Familie pflegte. Ein wenig Zurückhaltung wäre hier angebracht.»
Boris Becker und Lilly Becker hatten 2009 geheiratet und sich 2018 getrennt. Das Paar hat den gemeinsamen Sohn Amadeus (12).
«Neue Freundin ist alt genug»
Lilly Becker hatte das Urteil gegen das Tennis-Idol zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Insolvenzstraftaten scharf kritisiert. Sie kündigte zudem an, dass sie, Beckers Ex-Frau Barbara sowie seine aktuelle Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro (33) zusammenhalten würden.
Dazu sagte Anwalt Moser: «Die neue Freundin meines Mandanten ist alt genug, um für sich selbst zu sprechen, wenn es angebracht ist. Dazu braucht sie Lilly Becker nicht.»
Lilly Becker (45) kommentierte Ende April die Inhaftierung ihres Noch-Ehemannes Boris Becker (54). Sie trat in der Sendung des britischen TV-Moderator Piers Morgan (57) auf.
Unter anderem erweckte sie darin den Eindruck, dass Beckers grosse Patchworkfamilie zusammenhält. «Wir haben alle an einem Strang gezogen (...).»
Boris Becker wurde wegen Insolvenzverschleppung zu einer 30-monatigen Haft verurteilt. Davon muss er mindestens die Hälfte absitzen.