Britney Spears: Ihr Vormund-Prozess wird nicht vorverlegt
Der Anwalt von Britney Spears beantrage eine Vorverlegung ihres Prozesses – ohne Erfolg. Erst Ende September geht der Kampf gegen ihren Vater weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Britney Spears steht seit 2008 unter der Vormundschaft ihres Vaters.
- Seit mehreren Jahren kämpft der Popstar dagegen an.
- Eine Vorverlegung des Gerichtsprozesses wurde nun abgelehnt.
Britney Spears‘ Prozess wird nicht vorverlegt. Die Popsängerin untersteht seit 2008 der Vormundschaft ihres Vaters Jamie Spears, wogegen sie derzeit vor Gericht ankämpft.
Erst vorletzte Woche wurde ihr das Recht zugesprochen, ihren Wunschanwalt Mathew Rosengart einzustellen, der sie in dem Fall vertritt. Doch bis es weitergeht, muss sich Britney Spears noch gedulden: Erst Ende September soll der Prozess gegen ihren Vater weitergehen.
Doch das wollte die Sängerin verhindern! Ihr Anwalt hatte Dokumente eingereicht, um die Anhörung auf diesen Monat vorzuziehen. Dies berichtet «TMZ». Doch das wurde nun vom Richter abgelehnt!
Zwar nannte er laut dem Portal keine Gründe, aber die Anhörung wird weiterhin für September geplant bleiben.
Britney Spears: Sie muss Medikamente gegen ihren Willen nehmen
Scheinbar hatte es an Beweisen gemangelt, die eine Vorverlegung der Anhörung rechtfertigen würden. Er schrieb darin, dass es Gespräche mit dem Ärzteteam gab. Und alle seien sich einig, dass der Vormund so früh wie möglich abgesetzt werden sollte. Es wäre das Beste für Britneys Wohlbefinden und ihre Psyche, heisst es.
Kürzlich hatte sich auch ihre Mutter Lynne Spears dafür stark gemacht, dass ihr Ex-Mann Jamie als Vormund abgesetzt wird. Die Amerikanerin schrieb, dass Jamie Spears dem Haushaltspersonal befohlen hat, ihn über jedes Detail in Britneys Leben zu informieren. Dies berichtete «The Sun».
So sei diese Form von Überwachung einem Leben in Haft ähnlich. Lynne will zudem selbst gesehen haben, wie Britney Medikamente von einem Arzt ihres Ex-Mannes bekommen hätte: «Es wurde ihr eine Strafe angedroht, falls sie sich nicht diesen medizinischen Behandlungen unterzog, die sie selbst nicht wollte.»