Gericht entscheidet: Ex von Kevin Costner muss ausziehen
Nachdem sich die Noch-Ehefrau von Kevin Costner weigerte, aus dem Anwesen des Schauspielers auszuziehen, hat ein Gericht nun den Rosenkrieg vorerst beendet.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Ehestreit mit seiner Ex, Christine Baumgartner, hat Kevin Costner einen Erfolg erzielt.
- Das Gericht sagt, dass Baumgartner Ende Juli aus dem Anwesen Costners' ausziehen muss.
Kevin Costner erzielte einen bedeutenden Sieg im Rahmen seiner umstrittenen Scheidung von seiner Ehefrau Christine Baumgartner. Am Mittwoch entschied ein Richter, dass Baumgartner das Strandgrundstück in Kalifornien verlassen muss.
Teilsieg für Kevin Costner
Obwohl Kevin Costner ursprünglich forderte, dass seine Ex bis Ende nächster Woche auszieht, entschied der Richter, dass sie bis zum 31. Juli Zeit hat, das Grundstück zu verlassen.
Ihre Anwälte drängten auf einen späteren Termin und gaben an, dass sie nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um einen geeigneten Wohnort für sich und ihre drei minderjährigen Kinder zu finden.
248'000 Franken an Kindesunterhalt im Monat
Besonders makaber: Laut ihren Anwälten soll Christine Baumgartner einen Unterhalt in Höhe von 248'000 Franken pro Monat fordern, um das Wohlergehen ihrer Kinder sicherstellen zu können.
«Der monatliche Unterhalt für die minderjährigen Kinder auf der Grundlage des von Kevin verfügbaren Bruttoeinkommens für den Unterhalt beträgt 123.620 US-Dollar», erklärten Costners Anwälte gegenüber «Yahoo News».
«Absurde Extravaganzen»
«Den minderjährigen Kindern mehr als das Nötigste zur Verfügung zu stellen, erfordert nicht den Aufwand für absurde Extravaganzen, die hauptsächlich dem unterstützten Elternteil zugutekommen», fügten die Anwälte des Schauspielers hinzu.
Kevin Costner Judge Orders Christine Out By July 31, Sign Prenup is Valid https://t.co/GzadlkLS3l
— TMZ (@TMZ) July 5, 2023
Gemäss den Bestimmungen der Trennungsvereinbarung hat Baumgartner Anspruch auf eine Scheidungsabfindung von 1,4 Millionen US-Dollar. Ihre Anwälte scheinen darauf abzuzielen, den Ehevertrag für ungültig zu erklären.