Harry und Meghan Markle: Die Queen geht mit Anwalt gegen sie vor!
Die Queen kennt keinen Spass mehr. Die wiederholten Angriffe von Prinz Harry und Meghan Markle hat sie satt.
Das Wichtigste in Kürze
- Harry und Meghan teilen regelmässig gegen das Königshaus aus.
- Die Angriffe drücken auf das Gemüt von Queen Elizabeth.
- Jetzt sollen die Sussex' die Konsequenzen zu spüren bekommen – und wie.
Müssen Prinz Harry (36) und Meghan Markle (40) jetzt für ihre Angriff auf die Monarchie bitter büssen? Aus dem königlichen Palast heisst es, Queen Elizabeth (95) sei «verzweifelt über ihre wiederholten Attacken».
Die rüstige Monarchin will nun offenbar Rache üben. Ganz nach dem Motto «Genug ist genug!»
Wie Insider gegenüber der «Sun» ausplaudern, bereiten Palastmitarbeiter rechtliche Schritte gegen die abtrünnigen Royals vor. So heisst es: «Sie werden sich einen Anwalt nehmen. Harry und Meghan werden darauf aufmerksam gemacht und wissen, dass wiederholte Angriffe nicht toleriert werden.»
Palast zittert vor Prinz Harry und Meghan Markle
Das Fass zum Überlaufen gebracht hat offenbar die Neuauflage der Sussex-Biografie «Finding Freedom». Darin werden Quellen zitiert, in denen Prinz Harry und Meghan Markle weiter lästern. Sie beklagen, dass die Queen zu wenig Verantwortung nach den Rassismusvorwürfen gegen das Königshaus übernehme.
Im nächsten Jahr könnte Harry in seinen Memoiren nachlegen. So könnte er enthüllen, welcher Royal ein Rassist ist. Das Königshaus zittert, will die Verleger ermahnen oder eine Gegendarstellung verlangen.
Der Insider befürchtet: «Es besteht die Sorge, dass die amerikanische Öffentlichkeit auf die Aussagen von Harry und Meghan hereinfällt.»
Und er warnt den Rotschopf: «Wenn jemand in dem Buch genannt und direkt beschuldigt würde, könnte das eine Verleumdung sein. Und das würde auch das Recht auf ein privates Familienleben verletzten.»
Und weiter schiesst die anonyme Quelle: «Es wäre ironisch, wenn Harry und Meghan (…) beschuldigt würden, die Privatsphäre zu verletzen.» Schliesslich zogen die beiden aus dem genau selben Grund bereits mehrfach vor Gericht.