Johnny Depp und Amber Heard: Anwälte halten sich nicht zurück
Bei dem Eröffnungsplädoyer geht es zu und her: Die Anwälte von Johnny Depp und Amber Heard kennen keine Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Prozess mit Johnny Depp und Amber Heard spitzt sich bereits zu Beginn zu.
- Das Gerichtsverfahren soll insgesamt sechs Wochen dauern.
Schamlose Lügen, Gewalt und Drogensucht: Die Anwälte von Johnny Depp (58) und Amber Heard (35) halten sich in ihren Eröffnungsplädoyers nicht zurück. Der Prozess soll rund sechs Wochen dauern.
Heard habe mit schamlosen Lügen und erfundenen Aussagen den Ruf von Depp geschädigt. Sie habe damit irreparablen Schaden angerichtet, warf Depps Anwalt Benjamin Chew der Schauspielerin vor. Sie habe sich als unschuldiges, misshandeltes Opfer präsentiert, um ihre eigene Karriere zu fördern.
Heards Anwalt, Benjamin Rottenborn, versprach Beweise, die Johnny Depp als alkohol- und drogensüchtigen Gewalttäter entlarven würden. Die Jury werde die «wahre» Person hinter dem Piratenkostüm kennenlernen. Es gehe in dem Verfahren aber nicht darum, Schiedsrichter über die «unvollkommene Ehe von zwei Filmstars» zu sein. Sondern wird über die Redefreiheit entscheiden.
Johnny Depp gegen Ex-Frau
Depp wirft seiner Ex-Frau vor: Sie habe in einem 2018 von der «Washington Post» veröffentlichten Kommentar zum Thema häusliche Gewalt gelogen. Dadurch habe sie seinem Ruf geschadet, hiess es weiter. Heard sieht wiederum durch Depps Anschuldigungen kriminellen Verhaltens wie Meineid und Betrug ihren Ruf geschädigt.
Der «Fluch der Karibik»-Star verlangt wegen Verleumdung rund 50 Millionen Dollar Schadenersatz sowie eine Geldbusse von 350'000 Dollar von Heard. Die Schauspielerin fordert wegen Verleumdung Schadenersatz in Höhe von 100 Millionen Dollar und eine Geldbusse von 350'000 Dollar.
Der Prozess vor einer siebenköpfigen Jury soll rund sechs Wochen dauern. Depp und Heard sollen selbst aussagen. Ausserdem werden prominente Zeugen erwartet, darunter Tesla-Chef Elon Musk und die Schauspieler Paul Bettany und James Franco.