Læticia Hallyday legt keine Berufung gegen Gerichtsentscheid ein
Die verwitwete Læticia Hallyday legt keine Berufung im Gerichtsentscheid ein. Sie befindet sich in einem Rechtsstreit um das Erbe ihres verstorbenen Ehemannes.
Das Wichtigste in Kürze
- Læticia Hallyday legt keine Berufung ein gegen das Urteil des französischen Gerichts.
- Hallyday befand sich ein einem Rechtsstreit um das Erbe ihres verstorbenen Ehemannes.
Læticia Hallyday (44) verzichtete auf ihr Recht, Berufung gegen das Urteil des Gerichts einzulegen. Dies berichtete das französische Nachrichtenportal «nouvelobs». Læticia Hallyday befindet sich in einem Rechtsstreit zwischen ihr und den älteren Kindern von Johny Hallyday.
Im Rechtsstreit geht es um das Erbe des verstorbenen Schauspielers und Sängers Johnny Hallyday. Die verwitwete Læticia Hallyday wollte, dass der Streit zwischen ihr und den Kindern des Sängers in den USA beigelegt wird. Grund dafür war, dass Johnny Hallyday dort seine letzten Wünsche beigelegt hätte.
Die Richter waren der Ansicht, dass Hallyday bis zum Lebensende einen sehr französischen Lebensstil beibehalten hätte. Ebenfalls kam das Gericht zum Schluss, dass der Sänger zum Zeitpunkt seines Todes in Frankreich wohnhaft war.