Alle gegen SVP: Nationalrat für Überbrückungsrente bis zur Pension
Der Nationalrat will mit der Überbrückungsrente älteren Arbeitnehmern helfen. Die SVP versuchte vergeblich, das Geschäft zu verschieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Ausgesteuerte Arbeitslose über 60 sollen eine Überbrückungsrente erhalten.
- Damit soll verhindert werden, dass sie in die Sozialhilfe abrutschen.
- Anträge der SVP auf eine Verschiebung nach der Begrenzungsinitiative wurden abgelehnt.
Das Parlament versucht bei der Schaffung einer Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose den Spagat: Es will die Altersarmut senken, ohne Fehlanreize im Arbeitsmarkt zu schaffen. Im Nationalrat hat sich ein breit abgestützter Kompromiss durchgesetzt.
Diesen hatten alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP in der vorberatenden Sozialkommission ausgehandelt. Er sieht vor, ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 Jahren mit einer Rente unter die Arme zu greifen. Sie sollen möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Als Vorbild dienen die bereits etablierten Ergänzungsleistungen.
Diese Leistung soll negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit abfedern. Die Vorlage dient also auch als Wahlkampfmittel gegen die Begrenzungsinitiative der SVP, die am 17. Mai zur Abstimmung kommt.
Grosse Differenz zum Ständerat
Der Bundesrat hatte im Oktober seine Botschaft und den Entwurf eines Gesetzes auf den Weg gebracht. In der Wintersession stimmte der Ständerat dem neuen Bundesgesetz im Grundsatz zu, allerdings strich er die Unterstützung für ältere Arbeitslose zusammen. Das von den Sozialpartnern erarbeitete Konzept ging ihm zu weit.
Der Nationalrat debattierte am Mittwoch fast fünf Stunden darüber, wer von der Überbrückungsrente profitieren soll und wie hoch diese ausfallen soll. Das Ergebnis unterscheidet sich von jenem im Ständerat.
Mehr Betroffenen helfen
Die grosse Kammer weitet den Kreis von potenziellen Bezügerinnen und Bezügern aus. Überbrückungsleistungen sollen nicht nur jene erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, sondern alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung.
Nach dem Beschluss des Nationalrats soll die Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung ausgerichtet werden oder bis der Vorbezug einer Altersrente möglich ist. Der zweite Fall tritt nur dann ein, wenn zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Frühpensionierung absehbar ist, dass die Person beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben wird.
Der Ständerat dagegen will die Rente generell nur bis zur Frühpensionierung ausrichten.
Alle gegen die SVP
Chancenlos waren Anträge der SVP, die Beratung des Geschäfts bis nach der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit auszusetzen oder gar nicht erst auf die Gesetzesvorlage einzutreten. In diesem Tempo ein neues Sozialwerk durch das Parlament zu peitschen, sei nicht seriös, sagte Albert Rösti.
«Das ist der teuerste Abstimmungskampf, den die Schweiz je gesehen hat», hielt er mit Verweis auf die bevorstehende Abstimmung über die Begrenzungsinitiative fest.
Rund 270 Millionen Franken im Jahr
Der Bund geht davon aus, dass mit der Version des Nationalrats nach der Einführungsphase etwa 6200 Personen pro Jahr Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Ab 2028 betrügen die Kosten rund 270 Millionen Franken im Jahr.
In der Gesamtabstimmung stimmte die grosse Kammer der Vorlage klar zu – mit 131 zu 57 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Bereits nächste Woche wird der Ständerat über die Vorschläge des Nationalrats diskutieren.