Anti-Terror-Gesetz: Das Wichtigste in Kürze
Am 13. Juni entscheidet die Stimmbevölkerung über die polizeilich-präventiven Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Eine Übersicht mit den wichtigsten Fakten:
Das Wichtigste in Kürze
- Im September 2015 verabschiedete der Bundesrat die nationale Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung.
Die Grundpfeiler der Strategie sind der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP), die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus sowie ein Ausbau polizeilicher Massnahmen im präventiven Bereich.
Den dritten Pfeiler bildet das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT), das der Bundesrat 2017 in die Vernehmlassung schickte. Im September 2020 stimmten National- und Ständerat dem Gesetz zu - gegen die Stimmen von SP, Grünen und Grünliberalen. Im Oktober ergriffen die Jungen Grünen, die Juso, die Jungen Grünliberalen und die Piratenpartei gemeinsam das Referendum. Am 3. März 2021 teilte die Bundeskanzlei mit, dass das Referendum gegen die Vorlage zustande gekommen ist.
Mit dem Bundesgesetz werden der Bundespolizei (fedpol) Möglichkeiten eingeräumt, ausserhalb eines strafrechtlichen Verfahrens präventiv gegen sogenannte terroristische Gefährderinnen und Gefährder vorzugehen. Als Gefährder gilt laut PMT eine Person, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte darauf hinweisen, dass er oder sie in Zukunft eine terroristische Aktivität ausüben wird. Ein strafrechtlich relevanter Verdacht liegt hingegen noch nicht vor.
Die möglichen polizeilichen Massnahmen umfassen etwa Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontaktverbote, räumliche Ein- und Ausgrenzungen, Reiseverbote und elektronische Überwachung. Auch ein Hausarrest kann gegen Gefährder verhängt werden, allerdings nur mit richterlicher Überprüfung. Einige der Massnahmen können bereits gegen Kinder ab dem 12. Altersjahr verhängt werden. Hausarrest kann für Personen ab 15 Jahren angeordnet werden.
Der Bundesrat und das Bundesamt für Polizei argumentieren, dass es seit den Anschlägen in Paris im Jahr 2015 in Europa zu mehreren Dutzend weiteren terroristischen Attentaten gekommen sei. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Wie die Schweiz hätten zahlreiche Staaten ihre Gesetze zur Terrorismusbekämpfung verschärft.
Die Polizei habe heute allerdings nur beschränkte Möglichkeiten, um präventiv gegen terroristische Gefahren vorzugehen. Mit dem Gesetz werde diese Lücke nun geschlossen: Die neuen polizeilichen Massnahmen können vor einem Strafverfahren, nach Beendigung des Strafvollzugs, unter Umständen aber auch während eines Strafverfahrens zur Anwendung kommen. Das Gesetz wird von SVP, FDP und Die Mitte weitgehend unterstützt.
Mit Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte und des Rechtsstaats argumentieren die Gegner der Vorlage. Es bestehe die Gefahr, dass nicht nur Gefährder, sondern auch andere Personen, zum Beispiel Klimaaktivisten, ins Visier der Polizei geraten. Es bestehe auch das Risiko, dass bestimmte Personengruppen wegen ihrer Herkunft unter Generalverdacht gestellt würden.
Die präventiven Massnahmen würden zudem zu einer nicht zu rechtfertigenden Umkehr der Beweislast führen. Eine betroffene Person müsse beweisen, dass von ihr keine Gefahr ausgehe. Dies sei schlicht und einfach unmöglich. Es werde somit alleine dem Bundesamt für Polizei überlassen, ob die Anwendung der Massnahme verhältnismässig sei.
Dass die Präventivmassnahmen auch gegen Kinder und Jugendliche verhängt werden könnten, stehe zudem im Widerspruch mit dem Schweizer Jugendstrafrecht und den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz aus der Uno-Kinderrechtskonvention. Gegen die Vorlage sind neben den bereits genannten Jungparteien, SP, Grüne und mehrere Dutzend Schweizer NGOs.