Anti-Terror-Gesetz: Empfehlung des Bundesrates
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen, das neu erarbeitete Anti-Terror-Gesetz zur Erweiterung der polizeilichen Massnahmen anzunehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Annahme des neuen Anti-Terror-Gesetzes.
- Es erweitert die bisherigen polizeilichen Möglichkeiten um einige präventive Massnahmen.
- Ziel sei es, die Bevölkerung und die demokratischen Einrichtungen der Schweiz zu schützen.
In der Schweiz steht das neue Anti-Terror-Gesetz zur Abstimmung an. Der Bundesrat und das Parlament sprechen sich für die Annahme des Gesetzes über «polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» aus. Es wurde erarbeitet, um die Bevölkerung sowie die demokratischen Einrichtungen der Schweiz besser vor Anschlägen schützen zu können.
Terrorismus dank Anti-Terror-Gesetz im Keim ersticken
Die neu geschaffenen Instrumente sollen ein frühzeitiges Eingreifen ermöglichen, bevor überhaupt ein Schaden entstehen kann. Dafür seien heutige Massnahmen zum Schutz vor Terrorismus wie die Verhinderung von Extremismus und die Überwachung von Terrornetzwerken ungenügend.
Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte im April an einer Medienkonferenz, dass das neue Bundesgesetz eine Sicherheitslücke schliesse. Es stelle das «letzte Mittel gegen terroristische Gefährder» dar.
Die präventiven Massnahmen kämen aber erst zum Einsatz, wenn alle anderen therapeutischen und sozialen Massnahmen nicht fruchteten.
Die Prävention soll dort zum Einsatz kommen, wo mildere Massnahmen wie Deradikalisierung, Beschäftigungsprogramme oder psychologische Betreuung fehlgeschlagen sind.
Spezifische und gezielte Eingriffe
Die neuen Massnahmen müssten auf den Einzelfall abgestimmt werden sowie verhältnismässig und befristet sein. Denn es gehe bei PMT (polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus) «immer um extreme Fälle», erklärte Keller-Sutter.
Die Frage, ob Links-, Rechtsextreme oder die Antifa von den präventiven Massnahmen auch betroffen sein könnten, verneinte Keller-Sutter klar. In diesen Kreisen stünden eher Straftaten wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung im Vordergrund. Für PMT müssten der Kern des Rechtsstaats und die Grundlagen der Demokratie bedroht oder abgelehnt werden.
Betroffene Personen können die Massnahmen zudem vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten. Der erst als letztes Mittel einzusetzende Hausarrest muss zudem von einem Gericht bewilligt werden.
Bundesrat und Parlament sehen das Anti-Terror-Gesetz als vereinbar mit den Grundrechten, der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit den Menschenrechtsabkommen der Uno. Durch die Möglichkeit einer Anfechtung der Massnahmen vor Gericht sei auch die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet.