Anti-Terror-Gesetz: Die Argumente der Gegner
Gegen das neue Anti-Terror-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Grund dafür seien unter anderem Verstösse gegen Grund- und Menschenrechte.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Anti-Terror-Gesetz wird von verschiedenen Organisationen kritisiert
- Die neue Terrorismus-Definition wurde von der Uno scharf kritisiert.
- Ausserdem verstosse das Gesetz gegen die Uno-Kinderrechtskonvention.
Am 13. Juni kommt es in der Schweiz zur Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz. Zwei Komitees haben insgesamt rund 142'800 Stimmen für ein Referendum gesammelt und im Januar 2021 eingereicht. Es werden einige Argumente genannt, die gegen eine Annahme des Gesetzes für «polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» sprechen.
Angeführt wird das Referendum von den Jungen Grünliberalen, den Jungen Grünen und der Juso. Inzwischen hat auch die SP die Parole gegen das Anti-Terror-Gesetz gefasst.
Verdacht genügt
Das Anti-Terror-Gesetz und dessen Massnahmen seien eine Verletzung der Grundrechte durch Einschränkung der Freiheit. Die Bundespolizeibehörde Fedpol könne demnach nur schon bei einem Verdacht die neuen Massnahmen einsetzen.
Diese Umgehung der Unschuldsvermutung kann als Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention betrachtet werden. Auch werde dadurch der «Willkür Tür und Tor geöffnet», wie Amnesty International Schweiz schreibt.
Die Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen zeigen sich äusserst besorgt: «Die Definition von Terrorismus wird auf jede gewaltfreie Kampagne, die mit der Verbreitung von Angst verbunden ist, ausgeweitet. Das geht weit über das geltende Schweizer Recht hinaus und verstösst gegen internationale Standards.»
Gewaltenteilung nicht eingehalten
Problematisch sei auch die Gewaltenteilung bei der Durchführung der neuen Anti-Terror-Massnahmen. Nur die schärfste der neuen Massnahmen – Hausarrest – setzt einen Gerichtsbeschluss voraus. Somit agiere die Fedpol in vielen Fällen als gesetzsprechendes und ausführendes Rechtsorgan.
Weiterhin sehen Gegner des Anti-Terror-Gesetzes die gewählten Alterseinschränkungen als problematisch an. Sämtliche Massnahmen können schon bei Kindern ab zwölf Jahren eingesetzt werden.
Einzige Ausnahme ist der Hausarrest. Dieser kommt erst bei 15-Jährigen zum Zug. Deswegen verstosse das Anti-Terror-Gesetz gegen die Uno-Kinderrechtskonvention.
Anti-Terror-Gesetz nicht nötig
Eine Ausweitung des polizeilichen Instrumentariums sei ausserdem gar nicht nötig, wie das «Referendum gegen Willkürparagraph» schreibt. Es sei schon heute möglich, Personen aufgrund von Vorbereitungstaten präventiv zu verfolgen und zu bestrafen – ohne Verletzung des Rechtsstaats.