Die Finanzierung der Langzeitpflege ist im Nationalrat immer noch Thema. Am Mittwoch wurde dazu ein Kompromissvorschlag eingebracht.
Das Parlament will ambulante und stationäre Gesundheitsleistungen künftig einheitlich finanzieren. Er verbleiben aber noch mehrere Streitpunkte. (Themenbild)
Das Parlament will ambulante und stationäre Gesundheitsleistungen künftig einheitlich finanzieren. Er verbleiben aber noch mehrere Streitpunkte. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung künftig einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Beim Streitpunkt der Langzeitpflege hat der Nationalrat am Mittwoch einen Kompromissvorschlag gemacht.

Wie der Ständerat und der Bundesrat will nun auch die grosse Kammer die Langzeitpflege in den sogenannten Monismus einbeziehen. Sie stellt aber Bedingungen. Erstens muss im Pflegesektor Kostentransparenz hergestellt werden; zweitens muss die Pflegeinitiative ganz umgesetzt werden.

Kosten für Langzeitpflege: Spezifische Regeln gelten

«Ohne die Integration der Pflege versenken wir die Vorlage», sagte Kommissionssprecher Lorenz Hess (Mitte/BE). Nur die SVP stimmte geschlossen Nein.

Heute werden ambulante Behandlungen von den Krankenkassen bezahlt. Stationäre Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen. Für die Langzeitpflege gelten spezifische Regeln.

Ziel der Monismus-Vorlage ist, die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich zu regeln. Es verbleiben verschiedene Differenzen.

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