Die Geschäftsprüfungskommission findet, dass der Bund vor Abstimmung «mehrheitlich» die rechtlichen Vorgaben einhält. Sie hat aber Empfehlungen formuliert.
Bundesrat Medienkonferenz Abstimmung
Die Bundesratsmitglieder Albert Rösti, Alain Berset und Karin Keller-Sutter an der Medienkonferenz nach dem Abstimmungssonntag am 18. Juni 2023. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund informiert vor Abstimmungen zu extensiv, findet die Geschäftsprüfungskommission.
  • Meistens werde der Grundsatz der Verhältnismässigkeit schon eingehalten.
  • Aber es soll Regeln dazu geben, wie viel Informationen kommuniziert werden könnten.
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Vor Abstimmungen informieren die Behörden in Einzelfällen zu extensiv. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) in einem neuen Bericht. Sie erkennt «teilweisen Handlungsbedarf».

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Behördenkommunikation werde zwar in den meisten Fällen eingehalten, heisst es im Communiqué vom Freitag.

Die GPK-N erachte es aber als problematisch, dass in Einzelfällen der Informationsauftrag extensiv ausgelegt werde. Die Kommission empfiehlt deshalb, in den Grundsätzen der Behördenkommunikation vor Abstimmungen die Grenzen der zulässigen Information festzulegen.

Finden Sie, dass der Bundesrat vor Abstimmungen zu viel informiert?

Ferner hält es die Oberaufsichtskommission für angezeigt, die Kompetenzverteilung bei öffentlichen Äusserungen oder Beiträgen in den sozialen Medien zu regeln und festzulegen, welche Behörde zu welchem Aspekt kommuniziert.

Insgesamt formulierte die GPK-N in ihrem Bericht vier Empfehlungen zuhanden des Bundesrats. Er muss bis Mitte Februar dazu Stellung nehmen.

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