In der Schweiz gilt ab dem 1. Januar ein Verhüllungsverbot. Wer dagegen verstösst, muss mit einer Busse von bis zu tausend Franken rechnen.
Verhüllungsverbot
Das Volk hat die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» im März 2021 angenommen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verhüllungsverbot tritt Anfang Jahr in Kraft.
  • Nun hat der Bundesrat die Höhe der Busse bei Verstössen bekannt gegeben.
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Ab dem 1. Januar 2025 darf man in der Schweiz an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht nicht mehr verhüllen. Vorgesehen sind bei Verstössen Bussen von bis zu tausend Franken. Das hat der Bundesrat beschlossen.

Er hat das entsprechende Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt. Auch die entsprechende Verordnung gilt gemäss Mitteilung vom Mittwoch ab diesem Zeitpunkt. Das Parlament hatte die Umsetzungsvorlage zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» im September 2023 angenommen.

Es gibt Ausnahmen

Das Verbot betrifft nicht nur religiöse Gesichtsschleier. Das neue Gesetz erfasst beispielsweise auch Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende, die sich vermummen.

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Ein Plakat der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht, zum Schutz gegen Kälte oder zum Gesundheitsschutz. Behörden können Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit notwendig sind.

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