Bund verschuldet sich weiter und ergreift neue Sanierungsmassnahmen
Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärt: Die Schuldenbremse wurde im Jahr 2023 nicht eingehalten. Im kommenden Jahr müssten weitere Budgetkürzungen folgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund hat im Jahr 2023 die Schuldenbremse zum zweiten Mal in Folge nicht eingehalten.
- Im ordentlichen Haushalt betrug das Finanzierungsdefizit rund 670 Millionen Franken.
- Für das kommende Jahr 2024 müssen deshalb weitere Budgetkürzungen vorgenommen werden.
Zum zweiten Mal nacheinander hat der Bund 2023 die Schuldenbremse nicht eingehalten. Um weitere strukturelle Defizite zu verhindern, hat der Bundesrat für das kommende Jahr weitere Kürzungen beschlossen. Mittelfristig werden alle Aufgaben und Subventionen überprüft.
Karin Keller-Sutter betont, dass es sich nicht um Einnahmeausfälle handle. «Das Problem ist das Ausgabenwachstum», so die Finanzministerin. Im ordentlichen Haushalt betrug das Finanzierungsdefizit rund 670 Millionen Franken. Es ist zum zweiten Mal hintereinander höher als konjunkturell zulässig wäre. Das strukturelle Defizit belief sich auf 350 Millionen Franken.
Die Nettoverschuldung stieg gemäss provisorischen Zahlen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) um 1,4 Milliarden Franken an und beträgt neu 142 Milliarden Franken. Die Bruttoschulden gemäss Maastricht-Definition stiegen um 4,4 Milliarden Franken auf rund 128 Milliarden Franken, weil die langfristige Verschuldung in Form von Anleihen erhöht wurde.
Weitere 350 Millionen an Kürzungen
Damit das Budget 2025 schuldenbremsenkonform ausfällt, hatte der Bundesrat bereits im Januar verschiedene Kürzungsmassnahmen im Umfang von 2 Milliarden Franken getroffen. Geplant sind beispielsweise tiefere Einzahlungen in den Bahninfrastrukturfonds, eine Kürzung des Bundesbeitrags an den ETH-Bereich und der Verzicht auf den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung.
Zusätzlich beschloss er nun eine lineare Kürzung der schwach gebundenen Ausgaben in Höhe von 350 Millionen Franken. Dazu gehören Bereiche wie die internationale Zusammenarbeit, Kultur, Landwirtschaft, der regionale Personenverkehr, die Umwelt, Standortförderung, der Eigenbereich und die Verwaltung. Ausgenommen sein soll die Armee.
Die neusten Sparentscheide betreffen den sogenannten Transfer- und Eigenbereich. Die Transferausgaben umfassen sämtliche Beiträge des Bundes an Dritte, also beispielsweise an Kantone, Gemeinden, Institutionen und Sozialversicherungen. Mit all diesen Massnahmen ist das Budget 2025 laut dem Bundesrat konform mit der Schuldenbremse – «unter der Voraussetzung, dass keine zusätzlichen Mehrausgaben beschlossen werden».
«Tiefgreifende Massnahmen» geplant
Obwohl der Bundesrat ein Teil dieser Sparmassnahmen auch in den Folgejahren fortführen will, rechnet er für die Jahre 2026 bis 2028 mit weiteren Milliardendefiziten. Grund dafür sind etwa höhere Ausgaben für die AHV, die Prämienverbilligungen, die Armee sowie die Kinderbetreuung.
Weil die Ausgaben für die AHV und die Armee deutlich schneller wachsen als die Einnahmen, werden die Defizite mittelfristig von Jahr zu Jahr grösser. Zudem sollen die Ausgaben für Geflüchtete aus der Ukraine künftig nicht mehr über das ausserordentliche Budget laufen. Bereits im nächsten Jahr will der Bundesrat Status-S-Ausgaben in Höhe von 150 Millionen Franken ordentlich verbuchen. Spätestens 2028 sollen alle Migrationsausgaben über das ordentliche Budget laufen.
Mittelfristig brauche es «tiefgreifende Massnahmen», schrieb der Bundesrat. Bis Ende März soll ein Konzept vorliegen, das sämtliche Aufgaben und Subventionen des Bundes grundlegend überprüft. Die Prüfung soll auch gesetzlich gebundene Ausgaben und bestehende Fonds umfassen.