Bundesrat lehnt Neutralitätsinitiative ab
Der Bundesrat empfiehlt die Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Diese verlange ein zu starres Verständnis der Neutralität.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat lehnt die Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag ab.
- Die bisherige Praxis habe sich bewährt, die Neutralitätsinitiative dagegen sei zu starr.
- Der Beitritt zu einem Verteidigungsbündnis sei bereits heute möglich.
Die von SVP- und SVP-nahen Kreisen eingereichte Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) lehnt der Bundesrat ab. Einen Gegenvorschlag will er ihr nicht gegenüberstellen. Aussenminister Ignazio Cassis begründet das Nein vor den Medien.
«Wäre eine Kursänderung in der Schweizer Neutralität»
Die Initiative wolle ein starres Verständnis der Neutralität in der Bundesverfassung verankern, schreibt der Bundesrat in seiner Begründung. Eine Abnahme wäre gleichbedeutend mit einer Abkehr von der bewährten Flexibilität bei der Anwendung der Neutralität. Der Handlungsspielraum des Bundesrates wäre dann eingeschränkt, doch dieser sei zentral für die Wahrung der Interessen der Schweiz.
Ohne entsprechenden Spielraum könne kaum noch auf aussenpolitische Herausforderungen reagiert werden. Als Beispiel nennt der Bundesrat Sanktionen: Deren Übernahme gegenüber kriegführenden Staaten ausserhalb der Uno sei dann nicht mehr möglich.
Neutralität hat sich bewährt
Den Wert der Neutralität stellt der Bundestat nicht infrage. Die über 175 Jahre eingespielte Praxis habe sich bewährt. Gerade das Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen sei im Interesse der Schweiz, findet der Bundesrat.
Gleiches gelte für die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen. Die Neutralitätsinitiative will in die Bundesverfassung schreiben, dass der Beitritt (nicht die Zusammenarbeit) zu einem Militär- oder Verteidigungsbündnis unmöglich wäre. Dies sei aber bereits heute nach internationalen Neutralitätsrecht ausgeschlossen, so der Bundesrat.