Bundesrat muss Rückführungen nach Algerien auf Seeweg prüfen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat stimmte am Montag einer entsprechenden Motion von Ständerat Damian Müller (FDP/LU) mit 116 zu 64 Stimmen zu.
Der Ständerat hatte dieser bereits in der Frühlingssession Folge gegeben. Der Bundesrat muss sich nun an die Arbeit machen.
Damit ein Asylsystem glaubwürdig sei, müssten Rückführungen von abgewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerbern vollzogen werden, sagte Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) im Namen der nationalrätlichen Staatspolitischen Kommission. Die Mehrheit der Kommission sei der Meinung, dass hierfür alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssten, also auch der Seeweg.
Eine Minderheit von SP und Grünen stellte sich dagegen. Der Bundesrat sei bereits im Dialog mit Algerien und bestrebt, die Situation bei den Rückführungen zu verbessern. Zudem sei der in der Motion vorgeschlagene Weg nicht zielführend, sagte Greta Gysin (Grüne/TI).
Der Bundesrat unternehme schon viel, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Nationalrat. Sie sei gerade im Frühjahr in Algerien gewesen. Die Schweiz sei zudem neben Deutschland, Spanien und Grossbritannien eines der wenigen Länder, das überhaupt über ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien verfüge. Dieses werde gut umgesetzt.
Das Abkommen sehe jedoch keine Rückführungen mit Sonderflügen vor. Im Moment bringe es nicht viel, dem Bundesrat ein Verhandlungsmandat zu geben. «Es gibt nach wie vor keine direkte Flugverbindung aus der Schweiz nach Algerien», sagte Keller-Sutter.
Auch maritime Rückführungen seien im Abkommen nicht enthalten. Frankreich sei das einzige europäische Land, das Rückführungen auf dem Seeweg durchführen dürfe. Das habe auch etwas mit der Nachbarschaft zu tun, sagte Keller-Sutter. Eine Bewilligung um Meereszugang eines Transitlandes anzufragen würde erst dann Sinn machen, wenn Algerien diese Form der Rückführung generell zulassen würde, sagte Keller-Sutter.