Solar-Potenzial von Stauseen ist nur eingeschränkt nutzbar
Laut Bundesrat könnten Solarzellen auf Stauseen jährlich 644 GWh Strom liefern, ein Bruchteil des Potenzials.
644 Gigawattstunden Strom im Jahr könnten Solarzellen auf Stauseen sowie an Wasserkraftwerken liefern. Das ist gemäss einem Bericht des Bundesrates ein Bruchteil des technischen Potenzials. Grund sind andere Nutzungen der Seen, Schutzauflagen sowie hohe Kosten für die Stromgewinnung.
Der Bundesrat hat im am Mittwoch veröffentlichten Bericht ans Parlament das mobilisierbare Photovoltaikpotenzial von Stauseen und Wasserkraftwerken aufgeführt: Die 644 Gigawattstunden (GWh) verteilen sich auf 531 GWh auf Stauseen, 55 GWh auf Staumauern und Staudämmen, 51 GWh auf Dächern und 7 GWh auf Parkplätzen in der Nähe von Wasserkraftwerken.
Stauseen in der Schweiz könnten 4,6 TWh Solarstrom liefern
Das technische Potenzial zur Erzeugung von Solarstrom aller Stauseen, Staumauern und Dämme im Land läge bei insgesamt rund 4,6 Terawattstunden (TWh). Das wären rund 8 Prozent des heutigen Stromverbrauchs und etwa die Hälfte des vom Atomkraftwerk Leibstadt produzierten Stroms.
Technisch gesehen hätten Stauseen im Flachland das grösste Potenzial für die Stromerzeugung mit Sonnenenergie. Andere Nutzungen wie Fischerei, Schiffsverkehr oder auch Schutzauflagen schränken die Möglichkeiten aber ein. In den Bergen sind die Schutzinteressen zwar tendenziell geringer, aber die technischen Herausforderungen grösser.
Höhere Stromgestehungskosten
Der Bundesrat spricht Schneedecken und Vereisung an, schwankende Wasserspiegel sowie technische Vorgaben für die Sicherheit der Wasserkraftanlagen. Entsprechend seien die Stromgestehungskosten höher. Sie liegen laut Bundesrat im Bereich der voraussichtlichen Gestehungskosten von alpinen Freiflächensolaranlagen.
Auf Stauseen und -mauern gibt es heute sieben Photovoltaikanlagen. Es sind die schwimmende Anlage auf dem Lac des Toules im Wallis sowie sechs Solaranlagen an Staumauern. Für Gesetzesänderungen zugunsten der Photovoltaik auf Gewässern sieht der Bundesrat keinen Bedarf. Auch Förderinstrumente stehen zur Verfügung.