Bundesrat streicht EU von Börsenschutz-Liste
Die EU steht per 1. Mai 2025 nicht mehr auf der Börsenschutz-Liste der Schweiz. Dies hat der Bundesrat beschlossen.
Der Bundesrat hat die Schutzmassnahmen für die Schweizer Börsen gegenüber der EU aufgehoben. Aufgrund einer Revision der entsprechenden rechtlichen Grundlagen der EU sei die Massnahme hinfällig geworden.
Per 1. Mai 2025 steht die EU nicht mehr auf der Börsenschutz-Liste der Schweiz. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Ursprünglich hatte der Bundesrat die Börsenschutzmassnahme 2019 als Reaktion auf die Nicht-Verlängerung der Börsenäquivalenz durch die EU eingeführt.
Ziel war es, den Schweizer Börsenplatz zu schützen. Da die EU inzwischen die entsprechenden rechtlichen Grundlagen revidiert habe, sei diese Massnahme nicht mehr notwendig. Bereits im Frühling 2024 hat die EU die relevanten rechtlichen Grundlagen geändert.
Aufhebung von Handelseinschränkungen
Damit seien Einschränkungen von EU-Wertpapierfirmen für den Handel mit Schweizer Aktien aufgehoben worden. Das Kriterium einer «erheblichen Beeinträchtigung» im Handel mit Schweizer Beteiligungspapieren sei daher nicht mehr gegeben.
Eine Gesamtabwägung habe gezeigt, dass Wirkung des Schutzes nicht mehr notwendig sei. In Einzelfällen hätten sie sogar zu negativen Auswirkungen für Schweizer Unternehmen geführt, etwa bei Fusionen mit EU-Gesellschaften.
Im Rahmen der Gespräche mit der EU-Kommission zum Rahmenabkommen wurde laut Mitteilung im Sommer 2024 der Regulierungsdialog im Finanzmarktbereich mit der EU wieder aufgenommen. Aufgrund der grossen Bedeutung des grenzüberschreitenden Privatkundengeschäfts für den Schweizer Finanzplatz strebe die Schweiz weiterhin eine Äquivalenzanerkennung und Verbesserungen des Marktzuganges für Finanzdienstleister mit der EU an.