Bundesrat unterstützt Kompromiss der Kantone beim Finanzausgleich

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Bern,

Der Bundesrat stimmt einem Kompromissvorschlag der Kantone bei der Anpassung des Finanzausgleichs zu.

Ständerat
Die Schweizer Fahne weht am Balkon des Ständerates: Die Wintersession der eidgenössischen Räte wurde abgeschlossen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vorlage zur Gesetzesänderung über den Finanz- und Lastenausgleich wurde verabschiedet.
  • Der Bundesrat folgt so einem Kompromissvorschlag der Kantone.
  • Die Reform wird notwendig, weil sich die Ausgleichszahlungen stark erhöht haben.

Bei der Anpassung des Finanzausgleichs will der Bundesrat den Kantonen entgegenkommen. Er hat bei der Verteilung der frei werdenden Mittel einem Kompromissvorschlag zugestimmt.

Die Regierung beschloss die Anpassungen am Finanzausgleich am Freitag und verabschiedete die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG). Die Vorlage kommt demnächst ins Parlament.

Es geht um 280 Millionen Franken. Um diesen Betrag sinkt der Aufwand des Bundes, weil die Mindestausstattung der ressourcenschwacher Kantone neu bei 86,5 Prozent festgelegt und gesetzlich garantiert werden soll. Die Kantone forderten, dass die Hälfte davon, also 140 Millionen Franken, in den soziodemografischen Ausgleich fliessen. Die andere Hälfte soll an die schwächeren Kantone verteilt werden.

Notwendige Reform

Diesem Vorschlag der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung und unter Beibezug eines Wirksamkeitsberichts nun vollumfänglich zugestimmt. Nur vier Kantone wehren sich gegen die angestrebte Reform. Enthaltungen respektive Nein-Stimmen kamen von Nehmerkantonen: Bern und Freiburg enthielten sich, Jura und Wallis sagten Nein.

Die Reform des Finanzausgleichs wird laut dem Bundesrat notwendig, weil sich wegen der geltenden Berechnungsmethode im Ressourcenausgleich die Ausgleichszahlungen stark erhöht haben. «Die angestrebte minimale Pro-Kopf-Ausstattung wurde von allen Kantonen deutlich übertroffen», schreibt die Regierung.

Die neue Lösung ist befristet. Die Kantone haben vorgeschlagen, die frei werdenden Mittel während sechs Jahren nach diesem Schlüssel zu verteilen. In der Zwischenzeit solle dann ein neuer Wirksamkeitsbericht erstellt werden. Auch diesem Vorschlag stimmte der Bundesrat zu.

«Gutschweizerischer Kompromiss»

Finanzminister Ueli Maurer hatte sich bereits am vergangenen Montag in die Karten blicken lassen. Bei der Behandlung einer Interpellation von Claude Hêche (SP/JU) im Ständerat sagte er: «Wenn es wirklich so entschieden wird, dann denke ich, haben wir einen gutschweizerischen Kompromiss gefunden.» Dieser stelle zwar nicht alle zufrieden, sei aber für den nationalen Zusammenhalt eine gute Lösung.

Um die Marke von 86,5 Prozent hatten Geber- und Nehmerkantone intensiv gerungen. Sie liegt zwischen dem heutigen gesetzlichen Richtwert von 85 Prozent und der im laufenden Jahr effektiv erreichten Mindestausstattung von 88,3 Prozent.

Wichtigstes Element des Finanzausgleichs ist der Ressourcenausgleich. Dessen Ziel ist es, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. Das Geld dafür kommt vom Bund und den ressourcenstarken Kantonen.

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