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Bundesrat will erleichterte Heroinabgabe für Süchtige fortführen

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Bern,

Süchtige sollen weiterhin leichter an Heroin kommen. Der Bundesrat will eine Regelung aus der Pandemie-Zeit fortführen.

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Die gelockerte Regelung bei der Heroinabgabe hat sich bewährt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Süchtige sollen weiterhin leichter Heroin erhalten können, findet der Bundesrat.
  • Die während der Pandemie im Jahr 2020 eingeführte Regel habe sich bewährt.

Die erleichterte Heroin-Abgabe für Süchtige soll fortgesetzt werden. Die im Rahmen der Pandemie 2020 eingeführte Regel habe sich bewährt. Zu diesem Schluss kommt eine Evaluation im Auftrag des Bundesrates.

Während der Corona-Pandemie hatten besondere Regelungen bei der Abgabe des Heroins gegolten. Damit seien gute Erfahrungen gemacht worden, bestätigte ein Sprecher des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) entsprechende Informationen des Schweizer Radios SRF.

Bundesrat: Mehr Freiheit für Betroffene

Vor der Pandemie mussten Personen mit einer Heroinabhängigkeit, die am nationalen Abgabeprogramm für Heroin teilnahmen, in der Regel zweimal täglich eines der 22 Zentren aufsuchen, um ihren Tagesbedarf an Heroin zu erhalten. Während der Pandemie wurde diese Regelung angepasst.

Patientinnen und Patienten, die als sozial und gesundheitlich stabil galten, konnten während der Pandemie bis zu sieben Tagesdosen Heroin in Form von Tabletten mit nach Hause nehmen.

Zwei Jahre nach der Pandemie liess der Bundesrat die Regeln evaluieren. Er kam dabei zum Schluss, dass die neue Regelung für alle beteiligten Personen positiv sei. Sie bedeute mehr Freiheit für die Betroffenen und eine verstärkte Arbeitsintegration.

Bundesrat will neue Regelung in Betäubungssuchtmittelverordnung

Auch Thilo Beck, Chefarzt für Psychiatrie bei der Paracelsus Recovery, zieht laut Radio SRF ein positives Fazit. Die Lebensqualität der Heroin-Süchtigen habe sich deutlich verbessert. Es sei zu keinen Zwischenfällen oder Überdosierungen gekommen.

Der Bundesrat schlägt nun vor, die Betäubungssuchtmittelverordnung zu überarbeiten und die neue Regelung darin aufzunehmen. Zudem sollen Behandlungszentren die Abgabe von Heroin auch an geeignete externe Einrichtungen delegieren können. Dabei kann es sich um Altersheime, Spitäler, Gefängnisse oder Apotheken handeln.

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