Bundesrat zeigt sich wegen Urteil zu Notfallpauschalen besorgt
Bundesgerichtsurteil zu Notfallpauschalen sorgt für Unruhe im Bundesrat.
Der Bundesrat hat sich betreffend der Auswirkungen eines Bundesgerichtsurteils zu Notfallpauschalen vom Juni auf Nachfrage besorgt geäussert. Befindet sich ein Arzt oder eine Ärztin in einem Anstellungsverhältnis, kann er oder sie dem Urteil nach keine Notfallpauschalen geltend machen.
«Der Bundesrat nimmt die Aussagen ernst, wonach die Urteile des Bundesgerichts zu finanziellen Schwierigkeiten und in einigen Fällen sogar zu Konkursen führen könnten», hielt die Landesregierung in einer schriftlichen Antwort auf Anfrage mehrerer Nationalrätinnen und Nationalräte am Montag fest. Letztere kamen aus den Reihen der FDP, der Mitte, der SP sowie den Grünen und den Grünliberalen.
Potenzielle Auswirkungen auf Hausarztpraxen
Jede zweite Hausarztpraxis sei potenziell von zwei Bundesgerichtsurteilen vom Juni betroffen, schrieb der «Sonntagsblick» zuletzt. Das Bundesgericht lege die Tarifstruktur Tarmed starr nach Rechtsform aus. Die Hälfte der Ärzteschaft in der Schweiz sei in einem Anstellungsverhältnis.
Nach dem Urteil vom Juni dürfen Zuschläge für dringende Konsultationen nicht für Behandlungen in Rechnung gestellt werden, die von Ärzten durchgeführt werden, die von einem Spital oder einer Gemeinschaftspraxis einen festen Lohn erhalten.
Bundesrat kann Urteile nicht anfechten
Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Urteile des Gerichts durch spätere Entscheidungen der paritätischen Kommission oder des Bundesrates nicht angefochten oder umgangen werden könnten. Zudem sei es für die Landesregierung nicht möglich, subsidiär zu intervenieren, seit sich die Tarifpartner auf das neue Tarifsystem Tardoc sowie ambulante Pauschalen geeinigt haben.
Bezüglich der von den Versicherern geforderten rückwirkenden Erstattung rief der Bundesrat die Tarifpartner dazu auf, sich so schnell wie möglich auf «einvernehmliche und vernünftige Lösungen» zu einigen. Er selbst habe in diesem Fall keine Kompetenz. Im Rahmen des neuen Tarifmodells für die ambulante Pflege werde der Bundesrat sich dem Problem bis zu dessen Inkrafttreten per Anfang 2026 widmen.