Coronavirus: Bundesrat kommuniziert die neusten Entscheide

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In der heutigen Pressekonferenz kommentiert der Bundesrat aktuelle Entwicklungen zum Coronavirus. Nau.ch berichtet live im Stream und Ticker.

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In der heutigen Pressekonferenz kommentiert der Bundesrat die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Coronavirus hat die Schweiz weiter im Griff.
  • Der Bundesrat kommuniziert ab 14.30 Uhr seine neusten Entscheide.
  • Nau.ch berichtete live im Stream und Ticker.

Die Pressekonferenz ist beendet. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte.

- Der Bundesrat traf heute zwei Entscheide bezüglich des Mietrechts und der Entscheidungsfähigkeit der Kantone.

- Die Bezahlfrist bei Mietzinsen ist temporär von 30 auf 90 Tage erhöht, wenn der Mieter aufgrund der Bundesmassnahmen gegen das Coronavirus in Zahlrückstand gerät. Mietzinse werden nicht erlassen, sie sind weiterhin geschuldet und müssen bezahlt werden. Die Bezahlfrist für Pachtzinsen ist von 60 auf 120 Tage verlängert worden,

- Wenn aufgrund der epidemiologischen Situation eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung besteht, kann der Bundesrat Kantonen nun erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit ganzer Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen. Dies betrifft momentan nur den Kanton Tessin, dem diese Verordnung auf den Leib geschneidert wurde.

- Der 31. März ist Umzugstermin, der Bundesrat rechnet schweizweit mit 50'000 Umzügen. Man habe mit Firmen gesprochen, die glaubhaft versichern konnten, dass Umzüge nach den Hygienevorschriften des Bundes zwar schwierig, aber möglich seien. Umzüge bleiben deshalb weiter erlaubt.

- Die aktuellen Wirtschaftszahlen: 51'000 Unternehmen haben für 656'000 Arbeitskräfte Kurzarbeit beantragt. Das entspricht rund 13 Prozent aller Arbeitnehmenden in der Schweiz.

- Gemäss Daten des BAG wurden bisher 12'161 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Es wurden schweizweit fast 100'000 Tests durchgeführt. 197 Personen sind an der neuartigen Krankheit gestorben.

- Bundesrat Berset bittet alle Schweizerinnen und Schweizer, an Osten auf Ferien im Tessin zu verzichten. «Es wäre schön, wenn es dieses Jahr für einmal keinen Stau am Gotthard gäbe», so Berset.

15.58: Die Pressekonferenz ist beendet.

15.55: Der Impfstoff Pneumovax ist bis Ende Jahr ausgegangen. Hat das BAG Warnungen von Medizinern in den Wind geschlagen? Nein, sagt Daniel Koch, es gäbe Pflichtlager, aber es gibt in der Schweiz ein marktwirtschaftliches System auch bei Impfungen, und das habe seine Schwächen. Man müsse das nach der Krise überprüfen, jetzt seien Schnellschüsse verfrüht.

Man untersuche seit 10 Jahren immer wieder, ob Firmen die Impfstoffproduktion in die Schweiz verlegen könne. Bisher habe sich keine Firma gefunden, die einen Standort in der Schweiz aufbauen wolle.

15.51: Können Arbeiter aus der Gastronomiebranche bei der Ernte aushelfen, beispielsweise bei der Spargelernte, fragt Nau.ch-Reporter Matthias Bärlocher. Es sei grundsätzlich möglich, aber die Regeln der ALV seien nicht ausser Kraft gesetzt, die Zumutbarkeit muss beispielsweise weiter gegeben sein.

Ob ein zusätzlicher Verdienst zur Kurzarbeit möglich ist, ist noch nicht geklärt. Die Swiss habe dem Bund angeboten, Mitarbeitende, die beispielsweise eine medizinische Ausbildung gemacht haben, zur Verfügung zu stellen.

15.49: Mieten müssen derzeit noch nicht bezahlt werden, die Mietzinsen bleiben aber geschuldet und müssen weiter bezahlt werden. Wenn es deswegen zu Problemen komme, könne das Hilfsprogramm des Bundes in Anspruch genommen werde.

15.47: Kann man momentan schon von einer Abflachung der Kurve sprechen? Daniel Koch zitiert Experten: «Es ist noch zu früh, Schlüsse zu ziehen.» Die Kurve sei noch nicht am Abflachen und es sei schwierig zu sagen, was die Massnahmen des Bundes genau für einen Einfluss haben.

15.44: Würde die ausserordentliche Lage eine gesetzliche Grundlage bieten, Handydaten in Echtzeit auszuwerten? «Die ausserordentliche Lage würde ziemlich viel erlauben», antwortet Alain Berset. «Wir müssen die Grundprinzipien des Staates und die Verhältnismässigkeit achten. Würde so ein Entscheid kommen, und wir sind nicht der Ansicht, dass das nötig wäre, wäre das eine ganz andere Stufe der Überwachung.» Es müsse zudem unbedingt freiwillig sein für alle Leute, die mitmachen.

Wenn man mit der Auswertung der anonymisierten Daten zum Ergebnis komme, dass die Massnahmen nicht reichen, müsse man allenfalls noch einmal über die Bücher gehen.

15.41: Man verfolge die Lage im Tessin seit Wochen sehr genau. Man müsse die Entwicklung anschauen, aber es werde momentan schon sehr viel getan, beispielsweise mit Warenlieferungen.

15.39: Wie ist die Lage im Kanton Tessin? Wie kann der Kanton unterstützt werden? Berset: Das Tessin ist der erste Kanton, der militärische Hilfe beantragt hat. Es sei aktuell aber nicht so, dass die Intensivstationen überfüllt seien. Welche Kantone können dem Tessin helfen? Es gibt bereits Zusammenarbeiten zwischen Spitälern aus unterschiedlichen Kantonen, die helfen können. Grundsätzlich sei man eine Schweiz, die zwar 26 Kantone habe, aber man helfe einander.

15.37: Die Anwendung der Lex Ticino ist zeitlich beschränkt. Entscheidet man über die Ausnahmen Woche für Woche? Bundesrat Berset betont, dass es sehr wichtig sei, dass man im ständigen Austausch stehe. Es sei wichtig, dass man reagieren könne.

15.34: Der Bundesrat habe die ausserordentliche Parlaments-Session beantragt, sagt Alain Berset auf eine Frage. Es sei wichtig, dass die Komissionen zusammenkommen können und Parlamentsarbeit verrichtet werde. Entscheide die getroffen werden, sollen und müssen in Absprache mit dem Parlament geschehen, fügt Guy Parmelin hinzu.

15.28: Ueli Schmezer (SRF Kassensturz) fragt, wann die Hilfe für die Selbstständigen, beispielsweise Fotografen, denn eintreffe. Bundesrat Parmelin kann noch keine Versprechen machen, aber man sei im Bundesrat dabei, die Lage zu analysieren. Dieser Aspekt beschäftige die Regierung momentan. Man werde kommunizieren, sobald es Konkreteres zu vermelden gäbe.

Bundesrat Parmelin will, solange die definitive Entscheidung nicht gefallen ist, nicht kommunizieren und auch nicht spekulieren, wann das Geld gesprochen werde.

15.21: Zu Mieten von Geschäftsliegenschaften: Sollen Vermieter ihren Mietern entgegenkommen? Und wie gross ist der Anteil der Kredite, die jetzt aufgenommen werden, die in die Mieten fliessen? Die Kredite sind dazu gedacht, beiden Parteien (Mietern und Vermietern) etwas Luft zu verschaffen.

Es gehe darum, Kündigungen langjähriger Mieter zu verhindern, die jetzt die Miete aufgrund ausfallender Einnahmen nicht mehr bezahlen können. Es sei wichtig, dass es von beiden Seiten Kommunikationsbereitschaft gebe.

Schätzungen zum Mietanteil der Kredite gibt es derzeit noch nicht. Es werde aber in der Taskforce besprochen.

15.19: Wenn die Regeln auf Baustellen nicht eingehalten werden, können sie geschlossen werden. Bundesrat Berset betont, dass es schon vor der Corona-Krise Inspektionen gegeben habe, es käme jetzt nur ein zusätzlicher Aspekt dazu.

15.14: Das Gesuch des Kantons Tessin werde wohl dazu führen, dass man die dortigen Verschärfungen nachträglich legalisiere, antwortet Alain Berset auf die entsprechende Frage einer Journalistin. An die Adresse aller anderer Kantone sagt Berset, dass es keine nachträgliche Legalisierung mehr geben werde. Genau deshalb gibt es jetzt die Lex Tessin, die den Kantonen ein Werkzeug gebe, zusätzliche Massnahmen zu beantragen.

15.12: Wie hoch ist die Dunkelziffer an Infektionen in der Schweiz? Daniel Koch will dazu keine Schätzung abgeben. Die Zahl sei zwar wichtig, aber es wäre unseriös, jetzt schon eine Einschätzung abzugeben.

15.10: Es sei möglich, dass es in gewissen Fällen beim Umziehen nicht gehe, die Hygienevorschriften einzuhalten. Man solle früh miteinander sprechen und gut planen.

15.09: Wie sollen sich Menschen verhalten, die vom Coronavirus wieder genesen sind? Daniel Koch sagt, man sei vor einer Neuinfektion mit demselben Virenstamm geschützt. Man solle sich aber dennoch an die Regeln halten, weil es für Aussenstehende nicht ersichtlich sei, wer wieder genesen sei.

15.06: Eine praktische Frage: Wie kann man umziehen und gleichzeitig die Hygienevorschriften einhalten? Grundsätzlich darf ein Umzug nicht stattfinden, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden können. Aber es sei möglich, umzuziehen ohne dass direkter Kontakt zwischen Zügelunternehmen und Umziehenden stattfinde. Man müsse regelmässig Pausen machen, wenn man mehr als 15 Minuten näher als 2 Meter voneinander entfernt sei. Zudem immer wieder desinfizieren.

15.05: Kommen nur Grenzkantone in Frage, diese Ausnahmeklausel anzuwenden? Ja, es sei vor allem für die Grenzkantone, bzw. für die Kantone, wo Grenzgänger arbeiten, besonders schwierig, sagt Bundesrat Berset. Die Klausel sei bewusst restriktiv formuliert.

15.00: Es gibt derzeit noch keine weiteren Anträge aus den Kantonen, abgesehen vom Tessin, die ihre Regeln verschärfen wollen. Es gelte weiterhin, dass Baustellen und Firmen erst dann geschlossen werden, wenn die Hygienevorschriften nicht mehr eingehalten werden oder werden können.

14.58: Die erste Frage betrifft den Kanton Tessin. Bundesrat Berset betont noch einmal, dass auch im Tessin eine Ausgangssperre nicht zur Diskussion stehe, man habe nicht darüber gesprochen.

14.58: Die Fragerunde beginnt.

14.57: Speziell spricht er die gefährdeten Personen an. Es sei enorm wichtig, dass sie sich selber schützen und die Hygiene- und Abstandsvorschriften einhalten.

14.55: Bundesrat Berset bedankt sich bei der Bevölkerung für das Einhalten der Regeln in dieser schwierigen Lage. Die Krise sei ein Marathon und man sei noch nicht einmal in der Hälfte. Er betont noch einmal, wie wichtig es ist, über Ostern nicht zu verreisen. «Es wäre schön, wenn es dieses Jahr ausnahmsweise einmal keinen Stau am Gotthard gäbe», so Berset.

14.53: Spezialfall Tessin: Der Kanton hat pro Kopf mehr Fälle als der Rest der Schweiz. Darum hat der Bundesrat die sogenannte Lex Ticino eingeführt. Wenn aufgrund der epidemiologischen Situation eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung besteht, kann der Bundesrat Kantonen nun erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit ganzer Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen. Betriebe, die glaubhaft die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene erfüllen, können ihren Betrieb weiterführen.

Dies ist aktuell nur im Kanton Tessin gegeben.

14.51: Erneut erklärt Bundesrat Berset die Verwendung der Handydaten zur Nachverfolgung der Wirksamkeit der bundesrätlichen Anordnungen. Man greife auf anonymisierte Daten zu, die bereits in der Vergangenheit liegen. Es gehe nur darum, nachvollziehen zu können, ob es in der Öffentlichkeit Versammlungen gegeben habe, und somit zu überprüfen, um überprüfen, ob es neue Regeln brauche.

14.50: Berset ist sich bewusst, dass die aktuelle Lage sehr schwierig ist. «Wir befinden uns in einer Krise, mit allem, was das mitbringt», so der Bundesrat.

14.46: Man müsse sich bewusst sein, dass die Tessin-Ferien an Ostern in diesem Jahr ins Wasser fallen werden. «An alle, die gerne über Ostern ins Tessin fahren, bitte machen Sie das in diesem Jahr nicht», bittet Berset.

14.45: Es gibt keine zusätzlichen Verschärfungen. Aber es sei nun extrem wichtig, dass man sich weiterhin an die Regeln halte, auch wenn das Wetter bald wärmer und schöner werden soll.

14.43: Er zieht eine Bilanz zu den aktuellen Regelungen und ihrer Wirksamkeit, obwohl die ausserordentliche Lage erst seit elf Tagen in Kraft ist. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz gut informiert sei und sich an die Vorgaben halte. Die Polizei bestätige dies.

14.42: Berset wiederholt noch einmal die aktuellen Infektionszahlen. Bei rund 12'000 Menschen wurde das Coronavirus nachgewiesen, bei fast 100'000 Tests.

14.42: Gesundheitsminister Alain Berset ergreift das Wort.

14.41: Parmelin betont, dass es aufgrund der aktuellen Lage Verzögerungen geben kann. In der Verwaltung geben alle ihr Bestes, die zahlreichen Anträge schnell und effizient zu verarbeiten.

14.40: Die aktuellen Wirtschaftszahlen: 51'000 Unternehmen haben für 656'000 Arbeitskräfte Kurzarbeit beantragt. Das entspricht rund 13 Prozent aller Arbeitnehmenden in der Schweiz.

14.38: Aufgrund der schwierigen Lage insbesondere von vielen Geschäftsmietern hat Bundesrat Guy Parmelin am 24. März 2020 eine Task Force unter der Leitung des Direktors des Bundesamts für Wohnungswesen BWO eingesetzt. Die Task Force bester aus Vertretern von Verwaltung, Mieter- und Vermieterorganisationen, Immobilienwirtschaft sowie Städte und Kantone und wird dem Bundesrat bei Bedarf weitere Massnahmen vorschlagen.

14.36: Als weitere Sofortmassnahme verlängert der Bundesrat die nach geltendem Recht sehr kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze von zwei Wochen auf 30 Tage.

14.34: Verschiedene Fristen werden verlängert: bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage, sofern die Mieterinnen und Mieter aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit der Bezahlung der Mietzinse in Rückstand geraten. Ausserdem zur Zahlung fälliger Pachtzinse, dort von 60 auf 120 Tage.

14.32: Bundesrat Guy Parmelin erläutert die Problematik in Bezug auf die Umzugstermine. Der 31. März ist vielerorts ein ordentlicher Umzugstermin. Solange die Hygienevorschriften eingehalten werden, sind Umzüge nach wie vor möglich. Dies entschied der Bundesrat heute Morgen.

14.30: Die Pressekonferenz beginnt.

14.15: Die Pressekonferenz mit den Bundesräten Alain Berset und Guy Parmelin beginnt um 14.30 Uhr. Nau.ch berichtet live im Ticker.

Wenn aufgrund der epidemiologischen Situation eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung besteht, kann der Bundesrat Kantonen nun erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit ganzer Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen. Betriebe, die glaubhaft die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene erfüllen, können ihren Betrieb weiterführen.

Zudem präzisiert der Bund seine Weisungen zu Umzügen. Der 31. März ist an manchen Orten ein offizieller Umzugstermin, was zu rund 50'000 Umzügen führt. Der Bundesrat präzisiert, dass Umzüge weiterhin zulässig sind. Er hält aber explizit fest, dass dabei die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG eingehalten werden müssen. Zügelunternehmen und Immobilienbewirtschafter betonen, dass dies möglich ist.

Um den Druck zu reduzieren, verlängert der Bundesrat die Frist bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage, sofern die Mieterinnen und Mieter aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit der Bezahlung der Mietzinse in Rückstand geraten.

Die Fristverlängerung gilt für Mieten und Nebenkosten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Parallel dazu verlängert er die Frist zur Zahlung fälliger Pachtzinse auf 120 Tage.

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