Coronavirus: Bundesrat verlängert Einsatz von Zertifikat & Covid-App

Miguel Pereiro
Miguel Pereiro

Bern,

Der Bundesrat hat Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verlängert. Das Zertifikat sowie die SwissCovid-App können bis Mitte 2024 eingesetzt werden.

Covid-Zertifikat
Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. - Muster-Zertifikat App des BAG

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament hat das Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert.
  • Somit können sowohl das Zertifikat wie die Tracing-App länger im Einsatz bleiben.
  • Dies hat heute der Bundesrat entschieden.

Das Parlament hat im Rahmen der Wintersession vor einigen Tagen entschieden, das Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 zu verlängern. Nun hat der Bundesrat die entsprechenden Verordnungen heute Mittwoch ebenfalls angepasst und verlängert.

covid app
Die SwissCovid-App auf einem Handy. - Keystone

Somit bleibt das Ausstellen und der Einsatz des Zertifikats zum Nachweis einer Genesung oder Impfung gegen das Coronavirus möglich. Der Bundesrat teilt mit, es sei derzeit schwierig einzuschätzen, ob die EU ihre Verordnung im Sommer 2023 verlängern werde. Deshalb habe er die Schweizer Zertifikats-Verordnung bis zum 31. August 2023 verlängert.

Wie beurteilen Sie die Verlängerung der Corona-Massnahmen?

Auch das Contact Tracing soll bei Bedarf schnell wieder hochgefahren werden können. Deshalb kann die SwissCovid-App zur Kontaktverfolgung bis im Juni 2024 reaktiviert werden. Derzeit ist die App nicht in Betrieb.

Bund übernimmt Kosten von Tests nicht mehr

Nicht verlängert wird die Übernahme der Testkosten durch den Bund. Das Parlament hat entschieden, die Testkostenfinanzierung durch die öffentliche Hand per Ende 2022 zu beenden.

Coronavirus
Eine Frau macht einen Corona-Test. - Keystone

Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich von derjenigen Person bezahlt werden, die sich testen lässt. Die Kosten für ärztlich angeordnete Tests werden – vorbehaltlich der Franchise und des Selbstbehalts – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, wenn der Test notwendig ist, um das weitere medizinische Vorgehen zu bestimmen.

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