Covid-Gesetz: Ständerat stimmt für Impfprivilegien
Der Ständerat hat heute das überarbeitete Covid-19-Gesetz behandelt. Dabei wurde auf die Setzung eines spezifischen Datums für Lockerungen verzichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will den Bundesrat zu schnelleren Corona-Lockerungen zwingen.
- Der Ständerat hat heute jedoch die Euphorie gebremst, auf ein Datum verzichtet er.
- Er stimmte jedoch für eine Art Subsidiaritätsklausel und Quarantäne-Privilegien.
Die kleine Kammer hat heute über das überarbeitete Covid-Gesetz beraten. Einerseits benötigt der Bundesrat das Einverständnis des Parlaments, um mehr Geld zur Krisenbewältigung aufwenden zu können. Andererseits will das Parlament dem Bundesrat auch Anträge stellen, wie er die Schweiz durch die Krise führen soll.
Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse aus der Debatte:
– Heidi Z'graggen (Die Mitte/UR) kommt mit einem Antrag gut an. Ganz zu Beginn des Covid-Gesetzes soll stehen, dass der Bundesrat «sich an den Grundsätzen der Subsidiarität, Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit orientieren» solle. Damit wird der Exekutive ein Signal gesendet, dass einschneidende Massnahmen künftig nicht mehr willkommen sind.
– Ein Antrag von Thomas Minder (Parteilos/SH) wird angenommen: Geimpfte Personen sollen von der Quarantänepflicht ausgenommen werden.
– Der Ständerat will, dass der Bund künftig 80 Prozent der Finanzierung für Härtefälle übernimmt. Dies soll für Unternehmen gelten, welche einen Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen aufweisen. Präsident Kuprecht musste hierfür einen Stichentscheid machen.
13:30 Die Debatte ist vorüber, in einer Schlussabstimmung hat der Ständerat alle Bundesbeschlüsse und das Gesetz angenommen. Auf ein verbindliches Datum zur Öffnung von Branchen hat er jedoch, anders als der Nationalrat, verzichtet. Am Montag wird das Gesetz im Nationalrat behandelt.
13:20 Ruedi Noser will keine rückwirkende Arbeitsersatzentschädigung für Betriebe. Doch er sagt selber, der Antrag habe wahrscheinlich keine Chance. Und so ist es: Er wird mit einer deutlichen Mehrheit versenkt.
Zwei Stichentscheide für Alex Kuprecht
13:00 Wieder muss Kuprecht einen Stichentscheid fällen. Es geht um die Definition von Sportklubs, welche Anrecht auf Unterstützung haben. Er lehnt den Antrag der Minderheit ab. Als Nächstes werden Boni und Prämien in Klubs diskutiert.
12:03 Unentschieden: Bei der Beteiligung der Härtefallfinanzierung der Kantone und des Bundes ist der Ständerat 50-50 geteilt. Mit 21 Ja und 21 Nein muss Präsident Kuprecht abstimmen, er entscheidet sich für die Mehrheit der Kommission. Künftig sollen Kantone nur noch 20 Prozent für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken aufbringen.
11:44 Die Härtefalldefinition bleibt so, wie sie schon im September niedergeschrieben wurde. Ein Antrag der Minderheit wird abgelehnt. Kuprecht bittet die Ratsmitglieder, sich bei ihren Voten kürzer zu fassen. Die Behandlungen werden wahrscheinlich noch bis in den Nachmittag andauern.
11:24 Der Ständerat will Erleichterungen für Kantone, die eine stabile Lage aufweisen können. Der Antrag von Ständerat Schmid (FDP/GR) wurde angenommen. Erleichterungen sollen auch Kantone erhalten, die eine Covid-Teststratege «oder andere geeignete Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie anwenden», erhalten.
11:05 Der Antrag für mehr fakultative Sonntagsverkäufe von der Kommission wurde abgelehnt. Zwischenzeitlich hat auch Präsident Kuprecht prognostiziert, dass die Behandlung des Gesetzes wahrscheinlich noch nach 13 Uhr weitergehen werde.
Quarantäne soll für Geimpfte ausfallen
10:42 Der erste Antrag von Minder wurde angenommen, der zweite abgelehnt.
10:30 Nun streitet der Ständerat über die Covid-App. Ruedi Noser (FDP/ZH) bezeichnet es als «dieses dumme Ding». Andrea Caroni (FDP/AR) weist darauf hin, dass er noch auf eine Meldung wartet, Ständerat Josef Dittli wurde nämlich gestern positiv getestet. Andrea Gmür (Die Mitte/LU) widerspricht; sie habe eine Meldung erhalten, «bitte nutzen Sie die App».
10:20 Thomas Minder (Parteilos/SH) stellt gleich zwei Anträge zum Thema Impfen. Erstens will er geimpfte Personen von der Quarantäne befreien. Dies soll laut ihm die Impfbereitschaft steigern. Zweitens will Minder im Gesetz festhalten, dass weder Bund noch Kantone eine Impfpflicht erlassen dürfen.
09:57 Der Einzelantrag von Z'graggen bezüglich Subsidiarität wurde angenommen.
Widerstand zu den Anträgen im Ständerat und Bundesrat
09:55 Ständerat Jakob Stark (SVP/TG) will keinem Antrag zustimmen. Das Gesetz werde hoffentlich nur bis Ende Jahr gelten, deswegen wolle er sich auf das Nötigste beschränken. Ueli Maurer bekräftigt dies: Er werde es als politisches Signal verstehen, wenn den Anträgen zugestimmt werde.
09:50 Im ersten Absatz des Covid-Gesetzes versuchen verschiedene Ständerätinnen und -räte, zusätzliche Paragrafen einzubringen. So zum Beispiel spezifische Kriterien für Massnahmen. Oder auch die Beachtung von verschiedenen Bereichen wie die Wirtschaft oder Gesellschaft.
Besonders ins Auge springt, dass viele der rechts-konservativen Mitglieder für eine grössere Unabhängigkeit der Kantone einstehen.
09:40 Bundesrat Maurer schätzt die Anträge der Ständeratskommission als gut ein. Das Gesetz habe so gute Verbesserungen erfahren. Einige Punkte werde er aber noch verteidigen müssen, «weil sie uns zu weit gehen».
09:22 Bundesrat Ueli Maurer ergreift das Wort. Die Exekutive müsse einen «breiteren Weg» bei dem Krisenmanagement einschlagen. Sonst folge die Bevölkerung nicht mehr. Zukünftig müssten vor allem «die Jungen» mit den langjährigen Folgen der Pandemie ringen.
Subsidiarität im Covid-Gesetz
09:20 Heidi Z'graggen (Die Mitte/UR) wünscht sich, den Begriff der Subsidiarität im Covid-Gesetz niedergeschrieben zu sehen. Es gelte natürlich, Schutzbedürftige zu schützen und das Gesundheitswesen ebenso. Dennoch hätten die Kantone sich vorbildlich benommen.
08:59 Pirmin Bischof (Die Mitte/SO) betrachtet die neuen Härtefallgelder eher kritisch. Sie wandelten sich immer mehr in eine «Umsatzgarantie». Aber in einer freien Marktwirtschaft, so Bischof, habe man das nie.
08:50 Behandelt werden sollten eigentlich nur die wirtschaftspolitischen Massnahmen: Beispielsweise die Freistellung von mehr Geld für Härtefälle. Doch die Ratsmitglieder behandeln auch, was gestern im Nationalrat geschehen ist. Zusammengefasst wollen alle Sprecher bisher so schnell wie möglich lockern, aber die Kriterien dafür unterscheiden sich.
08:15 Laut Ständeratspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) gibt es für die Beratung des Gesetzes eine «ausserordentlich hohe Anzahl an Minderheiten». Er wolle aber die Debatte möglichst kurzzuhalten. Sollte dies nicht glücken, werde der Ständerat auch am Nachmittag zusammensitzen müssen.
Keine konkreten Öffnungsdaten im Gesetz
Im Gegensatz zur Schwesterkommission im Nationalrat verzichtete die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) im Vorfeld der Debatte darauf, im Covid-Gesetz konkrete Daten für weitere Öffnungsschritte festzuschreiben. Das Management der gesundheitlichen Krise müsse schon nur aus institutionellen Gründen beim Bundesrat bleiben, hielt sie fest.
Jedoch lud die WAK-S den Bundesrat mit einem Brief ein, den Rhythmus des Ausstiegs aus dem Lockdown zu beschleunigen - unter dem Vorbehalt, dass die epidemiologische Entwicklung dies zulasse. Sie schlug im Schreiben vor, den 22. März als Öffnungsdatum für die Gastronomiebetriebe und weitere Lockerungen vorzusehen.
Um nochmaligen Schliessungen vorzubeugen, hält die Kommission eine möglichst breite Teststrategie für entscheidend. Sie hat deshalb ohne Gegenstimme entschieden, ihrem Rat eine neue Bestimmung im Covid-19-Gesetz zu beantragen, wonach der Bund die Durchführung von Corona-Tests fördert und die ungedeckten Kosten trägt.
Parlament soll laut Minder ein Vetorecht eingeräumt werden
Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder beantragt zusätzlich, dass dem Parlament in der besonderen Lage ein Vetorecht eingeräumt wird. Sprechen sich die zuständigen Kommissionen beider Räte gegen einen Lockdown, eine Ausgangssperre, grossräumige Grenzschliessungen oder Schliessungen von bedeutenden Branchen aus, soll der Bundesrat auf die Massnahme verzichten müssen.
Ein weiterer Einzelantrag von Heidi Z'graggen (CVP/UR) will bei der Diskussion von künftigen Corona-Einschränkungen verstärkt die Verhältnismässigkeit ins Zentrum stellen. Vor einschneidenden Massnahmen sollten Bund und Kantone «sämtliche Möglichkeiten von Schutzkonzepten, von Test- und Impfstrategien sowie der Kontaktverfolgung ausschöpfen.»
Im Raum stehen weitere Anträge, die den Umgang mit geimpften Personen regeln oder Erleichterungen für «vorbildliche» Kantone vorsehen wollen. Der Ständerat berät diese Vorschläge gleich zu Beginn der Debatte.
Härtefallprogramm im Zentrum der Diskussionen
Später steht das Härtefallprogramm im Zentrum der Diskussionen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Finanzhilfen auf 10 Milliarden Franken aufzustocken. Bei der Arbeitslosenversicherung soll der Bund auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigung übernehmen.
Die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtige Personen soll erhöht werden. Finanzielle Unterstützung erhalten sollen neu auch Kindertagesstätten. Kulturschaffende sollen schliesslich rückwirkend eine Entschädigung erhalten.
Die WAK-S beantragt ihrem Rat, einige Änderungen vorzunehmen. Bei den Härtefallbestimmungen beantragt die Kommission, dass nicht nur Unternehmen, die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden berücksichtigt werden, sondern auch Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden.
Die Kommission beantragt zudem den Finanzierungsanteil des Bundes an den Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken von 70 auf 80 Prozent zu erhöhen. Und auch bei der Regelung für die Kurzarbeitsentschädigung will die Kommission eine grosszügigere Regelung als der Bundesrat.
Verkaufssonntage und Mediengesetz
Die Kommission hat darüber hinaus neue Regelungen ins Gesetz eingeführt. Sollen die Kantone in diesem und im nächsten Jahr bis zu zwölf offene Verkaufssonntage pro Jahr erlauben dürfen, damit die Geschäfte die Verluste durch die Schliessungen kompensieren können.
Neu soll auch eine Bestimmung im Gesetz aufgenommen werden, wonach der Bund auch private Radio- und Fernsehunternehmen mit Mitteln aus der Abgabe für Radio und Fernsehen unterstützen kann.
Zusammen mit dem Covid-19-Gesetz berät der Ständerat am Donnerstag auch acht Nachtragskredite im Umfang von 14,3 Milliarden Franken. Dazu zählen die Erhöhung des Bundesbetrags für die kantonalen Härtefallmassnahmen (6,3 Milliarden Franken) und der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 (6 Milliarden Franken).
Die Kredite waren in der Vorberatung der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) weitgehend unbestritten. Die Kommission schlägt ihrem Rat jedoch vor, zusätzliche 50 Millionen Franken zugunsten des Nachwuchs- und Breitensports zu beantragen.