Credit Suisse: Bericht fordert mehr Informationen vom Bundesrat
Eine Gruppe von Fachleuten hat Empfehlungen für den Bund im Bereich Banken formuliert. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bericht im Auftrag des Bundes hat Empfehlungen für ein stabiles Bankenwesen geäussert.
- Sie empfehlen, den Entscheidprozess zu veröffentlichen, um Vertrauen wieder herzustellen.
- Zudem sollen die Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht stark erweitert werden.
Wie geht es auf dem Schweizer Bankenplatz weiter, jetzt wo die Credit Suisse verschwinden wird? Dieser Frage sind Expertinnen und Experten auf Auftrag des Bundesrats nachgegangen. Sie wurden beauftragt, vor allem Stabilitätsfragen zu untersuchen und wie man Lücken im «Too big to fail»-Regime schliessen könnte.
Vertrauen in Schweizer Behörden ramponiert
Als Erstes empfiehlt die Gruppe den Behörden eine Aufarbeitung und Kommunizierung des Entscheidprozesses: Wieso haben das Finanzdepartement (EFD), die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Nationalbank (SNB), die Übernahme der CS durch die UBS unterstüzt? Es habe schliesslich einen vorbereiteten Plan gegeben, die Credit Suisse zu sanieren.
In Gesprächen mit ausländischen Aufsichtsbehörden habe die Gruppe ein vermindertes Vertrauen in die Kompetenz der Schweiz vernommen. Es wird dem Bund weniger zugetraut, bei einer allfälligen Schieflage der UBS einzugreifen. Deswegen soll offen und ehrlich kommuniziert werden.
Ferner soll die FINMA systemrelevante Banken anordnen dürfen, organisatorische Änderungen früh vollzuziehen. Das soll die Banken sanierungsfähiger machen. Zudem sollen SNB, EFD und FINMA ihre Zusammenarbeit in Abwicklungsplanung und Krisenbewältigung vertiefen und Krisenszenarien sollen periodisch getestet werden.
Für Abwicklungspläne ist die Aufsichtsbehörde zuständig; diese Pläne sollen aufzeigen, wie Banken im Krisenfall saniert oder teilliquidiert werden könnten.
Lösung für staatlich garantierte Liquiditäten soll «unverzüglich eingeführt werden»
Zweitens soll die SNB «das Universum an Sicherheiten erweitern. Das bedeutet für die Banken, dass sie einfacher bei der Zentralbank Liquididät beschaffen könnten. Auch sogenannte nicht marktfähige und schwierig verwertbare Sicherheiten sollen platziert werden können.
Zudem empfehlen die Fachpersonen die «unverzügliche Einführung des ‹Public Liquidity Backstop (PLB)› »: Dieser soll die Liquiditätsversorgung einer systemrelevanten Bank während einer Sanierung sicherstellen. Ein PLB kommt erst zum Zug, wenn die Zentralbank keine Möglichkeiten mehr hat, der Bank zu helfen. Der Staat garantiert dann die bereitgestellte Liquidität.
Auch ohne Sanierung soll die FINMA eine erweiterte Kompetenz erhalten: Sie soll den systemrelevanten Banken anordnen können, dass diese bei Zentralbanken im In- und Ausland genügend Sicherheiten platzieren.
Drittens: Die FINMA soll erweiterte Aufsichtsinstrumente erhalten. Der Fachpersonengruppe schweben die Straffung der Beschwerdeverfahren vor. Aber auch, dass diese laufende Verfahren öffentlich machen darf, und Schutzmassnahmen schon vor dem Eintritt einer Insolvenzgefahr anordnen kann. Zu guter Letzt sollen der Aufsichtsbehörde bessere und mehr Informationen zur Verfügung stehen, um Insolvenzgefahr einfacher feststellen zu können.
Viertens: Die Expertengruppe findet die Vorschriften der «Basel III Final» zwar zufriedenstellend. Allerdings soll besser vonseiten der Behörden kommuniziert werden, wie die Übergangsregelungen und gewährte Erleichterungen aussehen.