Das Wichtigste zur AHV-Reform in Kürze
Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigten über die neuste AHV-Reform und damit über die Erhöhung des Frauen-Rentenalters von 64 auf 65 Jahre. Mit dieser Reform verknüpft ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV. Nachfolgend das Wichtigste zur Doppelvorlage in Kürze:
Das Wichtigste in Kürze
- In den vergangenen Jahren sind sämtliche Bemühungen gescheitert, die AHV zu stabilisieren - die letzte Reform fand 1997 statt.
Mit der damaligen zehnten AHV-Reform wurde das Frauenrentenalter von 62 auf 64 Jahre erhöht. Eine Atempause verschaffte der AHV die 2019 vom Volk angekommene Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf). Die AHV erhält seither jährlich über zwei Milliarden Franken zusätzlich. Schon damals war aber klar, dass diese Finanzspritze nicht ausreicht.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen geht nach jüngsten Prognosen davon aus, dass der AHV-Fonds ohne die nun anstehende Reform bis ins Jahr 2026 auf 57 Milliarden Franken ansteigen und dann bis ins Jahr 2032 kontinuierlich wieder auf 43,4 Milliarden Franken sinken wird. Die AHV würde 2029 rote Zahlen schreiben und dann ein Defizit von 1,6 Milliarden Franken schreiben. 2032 läge das Betriebsergebnis dann bei minus 3,8 Milliarden Franken.
Die AHV-Reform (AHV 21) soll dafür sorgen, dass die Einnahmen der AHV deren Ausgaben weiterhin decken können. Das ordentliche Rentenalter soll für Frauen und Männer auf 65 Jahre festgesetzt werden, für Frauen wird es schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Tritt die Reform Anfang 2024 in Kraft, werden Frauen mit Jahrgang 1964 als erste mit 65 Jahren pensioniert. Das neue Referenzalter gilt auch für die berufliche Vorsorge.
Die Frauen der neun Übergangs-Jahrgänge erhalten als Kompensation lebenslang einen Zuschlag auf die Rente, abhängig von Jahrgang und Einkommen - wenn sie nicht vorzeitig in Rente gehen. Frühpensionierten Frauen der Übergangsjahrgänge wird die Rente weniger stark gekürzt. Tritt die Reform 2024 in Kraft, sind es die Jahrgänge 1961 bis 1969. Wer vor der Rente wenig verdient hat, profitiert am meisten vom Ausgleich.
Das Frauenrentenalter lag in der Anfängen der AHV ab 1948 bei 65 Jahren, bevor es 1957 zunächst auf 63 Jahre und 1964 dann auf 62 Jahre gesenkt wurde. 1997 wurde es mit der zehnten AHV-Revision schrittweise auf 64 Jahre erhöht.
Die Vorlage bringt weiter eine flexible Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren. Bundesrat und Parlament wollen zudem mehr Anreize setzen, damit auch über 65-Jährige einer bezahlten Arbeit nachgehen. Frauen der neun Übergangsjahrgänge können die Rente ab 62 Jahren vorbeziehen.
Die AHV soll zudem mehr Geld erhalten. Der Normalsatz soll zugunsten der AHV um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent angehoben werden, der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen je um 0,1 Prozentpunkte.
Das höhere Frauenrentenalter entlastet die AHV in zehn Jahren um 9 Milliarden Franken. Weil aber der Ausgleich für de Frauen und die flexiblere Pensionierung kosten, beträgt die Entlastung unter dem Strich 4,9 Milliarden Franken. Die höhere Mehrwertsteuer bringt für die AHV gemäss Schätzung zusätzliche Einnahmen von 12,4 Milliarden Franken. Insgesamt wird die erste Säule also um 17,3 Milliarden Franken entlastet. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen bleibt eine Finanzierungslücke von rund 1,2 Milliarden Franken.
Die Änderungen im AHV-Gesetz und die Erhöhung der Mehrwertsteuer sind miteinander verknüpft. Die eine Teilvorlage kann ohne die andere nicht in Kraft treten. Für die Mehrwertsteuer-Erhöhung muss die Bundesverfassung geändert werden; entsprechend ist bei der Mehrwertsteuer neben dem Volks- auch das Ständemehr nötig.
Sozialminister Alain Berset nennt die Vorlage «einen Kompromiss aus Mehreinnahmen und Einsparungen». Die Reform sei nötig und dringend, damit sich die finanzielle Situation der AHV nicht verschlechtere.
Der Nationalrat hiess die Änderungen im AHV-Gesetz mit 125 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung und die Mehrwertsteuer-Erhöhung zu der AHV durch die Mehrwertsteuer mit 126 zu 40 Stimmen bei 27 Enthaltungen gut. Der Ständerat sagte mit 31 zu 12 Stimmen respektive mit 43 zu 0 Stimmen Ja zur Doppelvorlage.
Gegen die AHV-Reform hat das Bündnis «AHV 21» das Referendum ergriffen. Mit der Erhöhung des Rentenalters werde zu Lasten der Frauen gespart, argumentiert das Bündnis. Es gehe um 10 Milliarden Franken, die eingespart werden sollen. Das bedeute für die Frauen, die ohnehin schon tiefere Renten hätten als Männer, eine Rentenkürzung von jährlich rund 1200 Franken.
Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagierten sich auch feministische Frauenstreik-Kollektive für das Referendum.