E-ID: Nationalratskommission will Vorlage nur punktuell ändern

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schweiz macht einen neuen Versuch, eine elektronische ID einzuführen. Diesmal mit einer staatlichen Lösung.

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Mit der E-ID sollen die Bürger eine elektronische Identitätskarte erhalten. (Archivbild) - ejpd.admin.ch

Rund drei Jahre nach dem Nein an der Urne beginnt im Parlament der neue Anlauf für eine E-ID, diesmal mit einer staatlichen Lösung. Die zuständige Nationalratskommission ist von der Vorlage des Bundesrats überzeugt und will nur wenige Änderungen vornehmen. In der Gesamtabstimmung hat die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) die Vorlage des Bundesrats mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das Geschäft wird in der Frühjahrssession behandelt.

Die Kommission beantragt ihrem Rat einige Änderungen am Entwurf, um den Schutz von Personendaten weiter zu erhöhen und die Rolle des Bundes hervorzuheben. Konkret verlangt sie eine Erweiterung der Architektur, um ein anonymes Ausweisen zu gewährleisten, beispielsweise um einen anonymen Online-Altersnachweis zu ermöglichen. Sie möchte zudem, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur vollständig veröffentlicht wird und «der Bund Offenlegungsrichtlinien» veröffentlicht sowie Sicherheitstests durchführt. Um den Schutz von Personendaten weiter zu erhöhen, beantragt die Kommission ausserdem, dass die E-ID unverzüglich widerrufen wird, wenn die Sicherheit des Systems nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die E-ID: Freiwillig und kostenlos

Der elektronische Identitätsnachweis soll nach heutigen Plänen ab 2026 angeboten werden. Die Nutzung der E-ID soll freiwillig und kostenlos sein. Der Bundesrat möchte, dass die für den Betrieb der E-ID erforderliche Infrastruktur auch von Kantons- und Gemeindebehörden sowie von Privaten für die Ausstellung von elektronischen Nachweisen genutzt werden kann.

Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken benötigt. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt. In einem ersten Anlauf war das E-ID-Gesetz – mit einer privaten Lösung – im März 2021 an der Urne gescheitert.

Kommentare

User #4130 (nicht angemeldet)

Merke: Digitale Zertifikate (wie man sie in einer E-ID verwenden würde) haben 2 Schlüssel, einen öffentlichen und einen privaten. Liegen im Speicher eines Computers beide Schlüssel griffbereit, kann der autonom jeden Mist signieren und alles Mögliche fälschen, inklusive Zahlungsbefehle - einfach so, in einer simpel einfachen "Massenabfertigung". Die Software dafür ist längst geschrieben und heisst eSchKG, SR 281.112.1. Mit einer E-ID wird dich also ein Computer verfolgen, konform VeÜ-ZSSV Art. 6. Wehret den Anfängen.

User #5607 (nicht angemeldet)

Für solchen Käse haben wir wieder Geld aber für die AHV angeblich nicht, einfach unglaublich wie wir vom Parlament veräppelt werden.

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