Elisabeth Kopp: Nationalrat gedenkt verstorbener Alt-FDP-Bundesrätin
Die erste Frau im Schweizer Bundesrat ist am Karfreitag nach langer Krankheit gestorben. Der Nationalrat begann die Sondersession mit einer Schweigeminute.
Das Wichtigste in Kürze
- Die ehemalige FDP-Bundesrätin Elisabeth Kopp verstarb am Karfreitag.
- Sie war die erste Frau in der Schweizer Landesregierung.
- Zu Beginn der Sondersession hat der Nationalrat eine Schweigeminute eingelegt.
Der Nationalrat hat am Dienstag zu Beginn der Sondersession der verstorbenen Alt-FDP-Bundesrätin Elisabeth Kopp gedacht. Nach einer Würdigung ihres Schaffens durch Nationalratspräsident Martin Candinas (Mitte/GR) legte die grosse Kammer eine Schweigeminute ein.
Kopp war am Karfreitag nach langer Krankheit in ihrer Wohngemeinde Zumikon ZH verstorben. Die erste Frau in der Schweizer Landesregierung wurde 86 Jahre alt.
Candinas sprach der Familie und den Angehörigen im Namen des Parlaments sein tief empfundenes Mitgefühl aus. Er würdigte die politische Karriere von Kopp als «eine der bemerkenswertesten und beeindruckendsten unseres Landes».
Erzwungener Rücktritt
Kopp war am 2. Oktober 1984 im ersten Wahlgang in den Bundesrat gewählt worden. Ihre Wahl war ein Meilenstein für die Gleichstellung der Frauen in der Schweiz.
13 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz schaffte erstmals eine Frau die Wahl in die Landesregierung. Als Bundesrätin setzte sich Kopp unter anderem für die Gleichstellung der Frauen ein, insbesondere für das neue Eherecht.
1989 trat Kopp auf massivem öffentlichen Druck aus dem Bundesrat zurück. 1988 war bekannt geworden, dass sie ihren Ehemann telefonisch zum Rückzug aus einem Unternehmen aufgefordert hatte. Dieses war in eine mögliche Geldwäscherei verwickelt. Sie wies jede moralische oder rechtliche Schuld stets zurück.
Schuldhaft versagt, rechtlich freigesprochen
Besonders schwer wog, dass Kopp das Telefongespräch zu vertuschen versuchte. Zur Aufklärung der Kopp-Affäre wurde eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt. Diese beurteilte Kopps Verhalten als schuldhaftes Versagen, aus rechtlicher Sicht konnte ihr jedoch nichts vorgeworfen werden. 1990 wurde sie vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.