Herkunft von Brot muss im Offenverkauf angeschrieben werden
Bundesrat passt 25 Verordnungen des Lebensmittelgesetzes an, darunter auch die Deklaration von Brot und Backwaren.
![Brot. (Symbolbild)](https://c.nau.ch/i/XZ5zZ/900/brot-symbolbild.jpg)
Die Herkunft von Brot und Backwaren muss künftig im Offenverkauf schriftlich deklariert werden. Der Bundesrat hat die entsprechende und weitere 24 Verordnungen im Zusammenhang mit der Revision des Lebensmittelgesetzes angepasst.
Die Revision des Lebensmittelgesetzes stärkt den Gesundheits- und Täuschungsschutz und hält die Schweizer Gesetzgebung auf dem gleichen Niveau wie in der EU, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar 2024.
Dazu gehören auch neue Regeln für die Vermeidung von Food Waste. Herstellerinnen und Detailhändler erhielten nun klare Vorgaben, welche Massnahmen sie treffen müssen, bevor sie Nahrungsmittel spenden oder an gemeinnützige Organisationen weitergeben können, so der Bundesrat.
Weiter führt der Bund einen Höchstwert für Rückstände von Pfas-Chemikalien in Lebensmitteln ein. Pfas steht für Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen und sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien.
Chemische Rückstände unter Kontrolle
Diese können durch die Verwendung in Kunststoffen, Regenbekleidung oder Feuerlöschschaum in die Umwelt und dadurch in die Nahrungskette gelangen.
Eine Änderung gibt es nächstes Jahr zudem bei der Fleischherstellung, bei der Tiere auf dem heimischen Hof oder der Weide getötet werden. Das ist in der Schweiz seit 2020 möglich. Ausgeweitet wird die Zeitspanne, in der die Tiere nach dem Tod zum Schlachtbetrieb transportiert werden dürfen – von 45 auf 90 Minuten.
Das gefährde die Lebensmittelsicherheit nicht, erleichtere aber die Hof- und Weidetötungen, da für die Schlachtung mehr Zeit bleibe, so der Bundesrat.
Im Lebensmittelrecht geregelt sind auch Kosmetika und Tätowierfarben. Eine striktere Regelung gilt künftig für in Tattoo-Farben enthaltene Konservierungsstoffe.
Strengere Regeln für Tattoos und Kosmetik
Die Schweiz übernimmt die entsprechenden Höchstwerte der EU. Damit werde «die Gesundheit von tätowierwilligen Personen besser geschützt», hiess es.
Bei Kosmetika wird zudem ein Höchstwert eines fototoxischen Pflanzenstoffes für importierte Produkte eingeführt, welche auf Haut bleiben und Sonne ausgesetzt sind. Der Höchstwert gilt bereits für in Schweiz hergestellte Produkte.
Diese Änderung gilt ab Anfang 2026. Konkret handelt es sich bei den Stoffen um Furocumarine. Sie werden durch Sonnenlicht aktiviert und können dadurch krebserregend wirken.