Ja zur 13. AHV-Rente: Ab wann kriegen Senioren nun mehr Geld?
Die Schweiz sagt Ja zu einer 13. AHV-Rente für Seniorinnen und Senioren. Doch ab wann dürfen sich diese über mehr Geld im Portemonnaie freuen?
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schweizer Stimmvolk hat die 13. AHV-Rente angenommen.
- Diese soll ab 2026 an Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden.
- Die minimale jährliche Altersrente steigt auf 15'925 Franken.
Die Vorlagen zur Altersvorsorge bewegten die Schweizerinnen und Schweizer: Gemäss Hochrechnungen wurde eine Stimmbeteiligung von 59 Prozent erreicht.
Eine deutliche Mehrheit spricht sich dabei für eine 13. AHV-Rente aus. Aber was bedeutet das konkret?
Die Erhöhung soll spätestens auf Beginn des zweiten Kalenderjahres nach der Abstimmung erfolgen. So steht es im Initiativtext. Ab 2026 können sich Seniorinnen und Senioren also über eine 13. AHV-Rente freuen.
Wie hoch ist der Zuschlag?
Konkret erhalten Einzelpersonen bei einer vollen Rente nach heutigem Stand mindestens 1225 Franken zusätzlich. Maximal liegt ein Zuschlag von 2450 Franken drin. Die neue minimale jährliche Jahresrente steigt somit auf 15'925 Franken – die Maximalrente auf 31'850.
Für Ehepaare gibt es bis zu 3675 Franken extra. Ihre maximale Jahresrente steigt somit auf 47'775 Franken.
Die 13. AHV-Rente wird allerdings nicht zwangsläufig wie der 13. Monatslohn in vielen Betrieben einmal jährlich ausbezahlt. Auch eine monatliche Auszahlung ist möglich.
Das hätte einen klaren Vorteil: Wenn jede Monatsrente einen Zuschlag von 8,3 Prozent erhält, muss am Jahresende keine individuelle Abrechnung für alle Rentner gemacht werden.
Im Verlauf des Jahres kann die Höhe der Rente nämlich variieren – etwa durch Scheidung oder Tod des Ehepartners. Laut ersten Abklärungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) würde die einmal jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente mehrere Schwierigkeiten mit sich bringen.
Auch der Verfassungstext sieht nicht vor, dass die 13. AHV-Rente auf einen Schlag ausbezahlt werden muss. Dort heisst es: «Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente.»
Um die 13. AHV-Rente zu erhalten, müssen Seniorinnen und Senioren nicht unternehmen. Den Zuschlag gibt es automatisch.