Justizinitiative ist für Nationalrat der falsche Weg für Reformen
Der Nationalrat lehnt die Justizinitiative, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los bestimmen will, klar ab. Auch Vorschläge, das Wahlverfahren mit anderen Verfassungs- oder Gesetzesänderungen zu erneuern, fanden am Dienstag keine Mehrheit.
SP und Grünliberale (GLP) wollten das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Rückweisungsantrag von Min Li Marti (SP/ZH) lehnte der Rat mit 99 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung ab
Auch zwei Vorschläge der SP und der Grünen für einen direkten Gegenentwurf lehnte der Nationalrat mit 102 zu 79 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. Der eine Vorschlag sah vor, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichtern abgewählt werden können. Der zweite Vorschlag wollte zusätzlich eine Amtszeitbeschränkung einführen.
Justizministerin Karin Keller-Sutter sah keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, an der geltenden Praxis für die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter etwas zu ändern. Deshalb sei der Bundesrat auch gegen die vorgeschlagene Rückweisung an die Kommission und die beiden Gegenvorschläge. Kleinere Justierungen seien auch unter dem geltenden Recht möglich.
Die Einführung des Losentscheides wäre systemfremd, sagte Keller-Sutter. Losverfahren würden der politischen Tradition der Schweiz widersprechen und wären Fremdkörper in der Gesetzgebung. «Kein einziger Kantone wählt seine Richter per Los.»
Der geltende freiwillige Proporz sei in der Schweiz tief verankert und müsse beibehalten werden, um die Transparenz weiter zu gewährleisten und die Unabhängigkeit des Bundesgerichts nicht zu gefährden, sagte Keller-Sutter weiter.
Die Initiative geht nun mit kleiner Aussicht auf Erfolg in den Ständerat.